Bundesregierung verschärft Zuwanderungsgesetz

Ministerrunde um Seehofer verständigt sich über Zuzug von Fachkräften – Kretschmann fordert Nachbesserungen

Berlin/Stuttgart Die Bundesregierung hat eine Einigung über das lange umstrittene Thema der Fachkräfte-Zuwanderung erzielt. Vorausgegangen waren heftige Debatten in der Unionsfraktion. Deren Innen- und Wirtschaftspolitiker hatten Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vorgeworfen, sein ursprünglicher Gesetzentwurf begünstige die Einwanderung in Sozialsysteme.

Nach Informationen unserer Zeitung haben sich die Bundesminister Hubertus Heil (Arbeit, SPD), Peter Altmaier (Wirtschaft, CDU), Olaf Scholz (Finanzen, SPD), Seehofer sowie Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) nach Verhandlungen darauf verständigt, zwei getrennte Gesetze vorzulegen. Damit sollen die Bereiche Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland und Duldung von abgelehnten Asylbewerbern in Beschäftigung voneinander getrennt werden.

In einigen wichtigen Punkten sieht die Einigung nun verschärfte Anforderungen für die Zuwanderung nach Deutschland vor. So können nur junge Menschen unter 25 Jahren nach Deutschland kommen, um hier einen Ausbildungsplatz zu suchen. In einem weiteren Gesetz soll festgelegt werden, dass in der Zeit der Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche kein Kindergeld an die Suchenden ausgezahlt wird.

Das Gesetz, das die Duldungsfälle für eigentlich abgelehnte Asylbewerber regelt, legt nun eine Reihe strenger Bedingungen für eine Beschäftigungsduldung fest: So muss ein Jahr vor dem Antrag der Lebensunterhalt eigenständig erbracht worden sein.

Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) lobte Seehofers Entwurf. Für die Betriebe werde die Suche nach Fachkräften „immer mehr zum Wachstumshemmnis“. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ist der Entwurf an einigen Stellen zu restriktiv. Er vermisse beispielsweise eine Regelung für Geringqualifizierte, sagte er der Stuttgarter Zeitung.

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Erstellt:
15. Dezember 2018, 03:14 Uhr

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