Petr Bystron

Bundestag genehmigt Durchsuchungen bei AfD-Politiker

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron steht schon länger wegen möglicher Verbindungen zu prorussischen Netzwerken in der Kritik. Jetzt wird gegen ihn ermittelt – und sein Büro durchsucht.

Die Ermittlungen gegen Petr Bystron laufen.

© IMAGO/dts

Die Ermittlungen gegen Petr Bystron laufen.

Von red/dpa

Wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche hat die Generalstaatsanwaltschaft München Ermittlungen gegen einen AfD-Abgeordneten eingeleitet und am Donnerstag mehrere Objekte durchsucht. Nach dpa-Informationen handelt es sich dabei um Petr Bystron. Der Bundestag hatte zuvor Bystrons Immunität aufgehoben.

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft waren im Laufe des Donnerstags Durchsuchungen in Bystrons Abgeordnetenbüro in Berlin, an mehreren Orten in Bayern in den Landkreisen München, Erding und Deggendorf sowie auf Mallorca geplant. Im Einsatz waren demnach elf Staatsanwälte und etwa 60 Polizisten des bayerischen Landeskriminalamts.

Seit 2021 außenpolitischer Sprecher seiner Partei

Durchsucht worden sei auch bei Zeugen, die nicht als Beschuldigte im Verfahren gelten, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Ziel sei vor allem, Unterlagen und Datenträger sicherzustellen, um sie nach Beweismitteln zu durchsuchen.

Die Generalstaatsanwaltschaft München wies darauf hin, dass bis zu einer möglichen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte. Bystron selbst war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Der Abgeordnete aus dem Wahlkreis München-Nord ist seit 2017 Obmann der AfD im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages. Seit 2021 ist er zudem außenpolitischer Sprecher seiner Partei sowie ihr Vertreter im Europarat und bei der Interparlamentarischen Union.

Die AfD-Spitzenpolitiker Maximilian Krah und Petr Bystron sind wegen möglicher Verbindungen zu prorussischen Netzwerken seit Wochen in den Schlagzeilen. Staatsanwaltschaften prüften zuletzt nach Medienberichten über mögliche Geldzahlungen bei beiden Politikern, ob Ermittlungen aufgenommen werden.

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Erstellt:
16. Mai 2024, 10:28 Uhr
Aktualisiert:
16. Mai 2024, 10:43 Uhr

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