Gesetzesänderung verabschiedet
Bundestag genehmigt Tasereinsatz bei der Bundespolizei
Mit Elektroschocks aus Tasern lassen sich Angreifer vorübergehend außer Gefecht setzen. Für die Anschaffung der Geräte hat Bundesinnenminister Dobrindt jetzt grünes Licht bekommen.

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Der Bundestag billigt Taser bei der Bundespolizei. (Symbolbild)
Von red/dpa
Bundespolizisten dürfen künftig flächendeckend sogenannte Taser einsetzen. Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend eine Gesetzesänderung, wonach Vollzugsbeamte des Bundes ausdrücklich auch „Distanz-Elektroimpulsgeräte“ anwenden dürfen – neben den üblichen Schlagstöcken und Schusswaffen.
Mit einem Taser können aus geringer Distanz Elektroschocks abgegeben werden, durch die ein Mensch in der Regel handlungsunfähig wird.
Die Waffen sind umstritten
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte angekündigt, in den kommenden Jahren 10.000 derartige Geräte anzuschaffen. „Der Taser ermöglicht den Polizisten im Einsatz eine effektive und auch angemessene Reaktion auf gefährliche Lagen“, erklärte Innenstaatssekretär Christoph de Vries (CDU).
Die Waffen sind allerdings umstritten, weil Taser bei Menschen mit Herzerkrankungen zu gesundheitlichen Schäden führen können.