Berlin
Bundestag soll neue Verfassungsrichter wählen
Richterwahl und Bundeshaushalt - das sind die großen Themen der planmäßig letzten Parlamentssitzung vor der Sommerpause.

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Das Bundesverfassungsgericht bekommt drei neue Richter – über die Neubesetzungen entscheidet der Bundestag. (Symbolbild)
Von red/dpa
Der Bundestag soll in seiner Sitzung an diesem Freitag (ab 9.00 Uhr) über die Neubesetzung von drei Richterstellen am Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die CDU/CSU schlägt den bisherigen Richter am Bundesarbeitsgericht, Günter Spinner, vor. Die SPD hat die Jura-Professorinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold nominiert.
Mit einem Wahlergebnis für Spinner ist ab dem späteren Vormittag zu rechnen: Das Ergebnis für die beiden SPD-Kandidatinnen, über die gleichzeitig, aber getrennt abgestimmt wird, ist ab dem frühen Nachmittag zu erwarten. Die Wahlen sind geheim.
Zwei umstrittene Punkte
Diskussionen gab es vorher um zwei Punkte. So gibt es in den Reihen der Union Widerstand gegen Brosius-Gersdorf, die sich in der Corona-Pandemie für eine Impfpflicht eingesetzt hatte und beim Thema Abtreibungen aus Sicht mancher Unionsabgeordneter zu liberal ist.
Zudem ist es möglich, dass die CDU/CSU für die Wahl ihres Kandidaten auf Stimmen der AfD angewiesen sein könnte. Denn Gespräche mit der Linken lehnt die Unionsfraktion bislang ab. Die AfD-Fraktionsführung empfiehlt ihren Abgeordneten die Wahl Spinners und rät von der Wahl der beiden SPD-Kandidatinnen ab. Wenn die Linke nicht für ihn stimmt, könnten AfD-Stimmen entscheidend werden.
Die Unionsfraktion lehnt eine Zusammenarbeit sowohl mit AfD als auch mit Linken ab. Kanzler Friedrich Merz (CDU) wollte am Abend noch Gespräche mit Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) zum Thema führen. Da die Wahl geheim ist, wird sich das Abstimmungsverhalten einzelner Fraktionen am Ende aber nur aus öffentlichen Äußerungen ableiten lassen.
Im Bundestag geht außerdem die Haushaltswoche zu Ende. Der Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) für den Etat 2025 geht nun zunächst zu weiteren Beratungen in den Haushaltsausschuss. Ins Parlament eingebracht wird der Gesetzentwurf für das geplante schuldenfinanzierte Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz.