Dämpfung der Wohnkosten
Bundestag verlängert Mietpreisbremse bis Ende 2029
Der Bundestag hat am Donnerstag die Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre beschlossen. Welche Ausnahmen gelten.

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Der Bundestag beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre (Symbolbild).
Von red/epd
Die Mietpreisbremse zur Dämpfung der Wohnkosten in Ballungsräumen gilt für vier weitere Jahre. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktion von CDU/CSU und SPD sowie den Grünen eine Verlängerung bis Ende 2029. Die Regelung wäre sonst Ende dieses Jahres ausgelaufen.
Die 2015 erstmals eingeführte Mietpreisbremse besagt, dass in Gegenden mit schwierigem Wohnungsmarkt der Mietpreis bei einer Neuvermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die Bundesländer sind dafür zuständig, Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ auszuweisen, in denen diese Regelung gilt. Ziel ist es, den Anstieg der Wohnkosten in Ballungsräumen zu mildern.
Ausnahmen von der Mietpreisbremse
Es gibt mehrere Ausnahmen von der Mietpreisbremse. Unter anderem fallen Neubauten, die erstmals nach September 2014 genutzt wurden, nicht unter die Regelung. Zwischenzeitlich war eine Verschiebung dieses Stichtags auf ein späteres Datum diskutiert worden; dazu kam es aber nicht.
Im Koalitionsvertrag ist zudem die Rede davon, dass „Indexmieten bei der Wohnraumvermietung, möblierte und Kurzzeitvermietungen einer erweiterten Regulierung unterworfen“ werden sollen. Auch dazu sagt der am Donnerstag beschlossene Gesetzentwurf nichts.