Bundesverfassungsgericht weist Klage der AfD ab

Unzulässig Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als unzulässig verworfen. Die AfD-Fraktion sei nicht in ihren Rechten verletzt worden, zudem sei ihr Verhalten widersprüchlich.

Antrag Mit ihrer Organklage wollte die AfD-Fraktion im Bundestag erreichen, dass das Gericht die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung beanstandet. 2015 hatte die Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel entschieden, Flüchtlinge nicht an der Grenze zurückzuweisen.

Entscheidung Karlsruhe hat die Anträge nun als unzulässig zurückgewiesen. Die Organklage sei schon deshalb unzulässig, weil die AfD-Fraktion durch die Entscheidungen der Regierung nicht in ihren Rechten als Fraktion verletzt wurde. Die Klageart sei nicht dazu da, damit das Bundesverfassungsgericht Regierungshandeln beanstande. Im Übrigen sei das Verhalten der AfD widersprüchlich: Auf der einen Seite fordere sie ein Migrationsverantwortungsgesetz, auf der anderen Seite habe sie angekündigt, daran nicht mitwirken zu wollen. (cgo)

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Erstellt:
19. Dezember 2018, 03:14 Uhr

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