Chance für eine attraktivere Ortsgestaltung in Großerlach

Die Großerlacher Verwaltung stellt dem Gemeinderat ein Konzept zur städtebaulichen Erneuerung des Hauptorts vor.

Die idyllische Lage Großerlachs täuscht nicht darüber hinweg, dass im Hauptort Sanierungsbedarf besteht: Archivfoto: Alexander Becher

© Alexander Becher

Die idyllische Lage Großerlachs täuscht nicht darüber hinweg, dass im Hauptort Sanierungsbedarf besteht: Archivfoto: Alexander Becher

Von Elisabeth Klaper

Großerlach. Im „Straßendorf“, dem Hauptort der Gemeinde Großerlach, sollen diverse Missstände und Mängel beseitigt sowie schwerpunktmäßig die Ortsmitte, Ortseingänge und weitere Bereiche optimiert und attraktiver gestaltet werden. In der jüngsten Gemeinderatssitzung stellten Bürgermeister Christoph Jäger und Hauptamtsleiter Steffen Barth dazu den Entwurf des Zielkonzepts für die integrierte gebietsbezogene Entwicklung vor. Er bildet die Grundlage für den Antrag zur Aufnahme der Ortssanierung in ein Städtebauförderprogramm.

Das beauftragte Stadtplanungsbüro „die Steg“ hat darin die Anregungen der Ideenschmiede aufgenommen (wir berichteten), ebenso die Ergebnisse der Sondersitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrats sowie weitere Wünsche, die nachträglich per E-Mail bei der Gemeindeverwaltung eingingen. Die Gemeinderäte können nun noch eigene Vorschläge einbringen. Mit Plänen illustrierte der Hauptamtsleiter die Sanierungsschwerpunkte. Größter Handlungsbedarf besteht in der Ortsmitte, dort soll eine Neuordnung der Flächen entlang der Bundesstraße14 ums alte Rathaus und die (ehemaligen) Gaststätten Löwen und Krone erfolgen.

Der Bauhof soll aus dem Ort auf eine geeignete Fläche verlegt werden. Die Ortseingänge sind Flächen mit Gestaltungspotenzial: Entlang der Bundesstraße14 könnte man ein „grünes Band“ aus attraktiven Grünflächen schaffen. Verbesserungsbedarf besteht auch auf dem Areal des Schul- und Sportzentrums am ehemaligen Lehrerwohngebäude, der Unterführung und der Zufahrt. Geplant ist weiter eine Neuordnung der Parkflächen mit Potenzialen für Fotovoltaikanlagen, ebenso des Geländes der Sportfreunde Großerlach mit Vereinsheim und Freiflächen.

Kleine Oasen mit Treffpunktcharakter auf gemeinschaftlich genutzten Flächen

Private Gebäude- und Grundstückseigentümer im Abgrenzungsbereich können Zuschüsse beantragen und sowohl Gebäude als auch Höfe und Wege sanieren und umgestalten. „Die Gemeindeverwaltung wird aktiv auf die Privateigentümer zugehen, sie über das Projekt informieren und mit ihnen die Möglichkeiten für sinnvolle und förderfähige Sanierungsmaßnahmen besprechen. Das ist nur ein Angebot, kein Zwang. Wenn Anwohner Interesse haben, können sie frischen Wind hineinbringen und auf gemeinschaftlich genutzten Flächen kleine Oasen mit Treffpunktcharakter schaffen“, stellte der Bürgermeister klar.

„Privateigentümer müssen ihr Sanierungsvorhaben der Gemeindeverwaltung melden“, sie prüfe und entscheide, ob es förderfähig ist. Anträge und Pläne leite sie weiter an das Land als Zuschussgeber, das die Förderung bewillige, die 20 bis 30 Prozent, manchmal auch mehr betrage, beantwortete der Rathauschef eine Nachfrage von Markus Zick, Fraktionsvorsitzender der Unabhängigen Wählerliste (UWL). Auch die Gemeinde „übernimmt einen Teil der Förderung. Dazu steht ein bestimmtes Budget zur Verfügung, wofür der Gemeinderat die Mittel bewilligt.“

Die vorhandene Gebäudesubstanz soll aufgewertet werden

„Ziel der Ortssanierung ist es, die vorhandene Gebäudesubstanz zu erhalten und aufzuwerten“, wobei „eine Dynamik für höhere Aufenthaltsqualität“ entstehen soll. „Die Erfahrung zeigt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel im vorgesehenen Sanierungszeitraum nicht ganz ausgeschöpft werden, daher ist auch dessen Verlängerung möglich“, sagte Jäger. Die Planungen erfolgen im Frühjahr und Sommer 2023, damit erste Maßnahmen 2024 starten können. „Da sind viele Gedanken drin, die wir schon seit Jahrzehnten gesammelt haben. Das wird nicht einfach, daher ist es wichtig, dass die Einwohner darüber aufgeklärt werden“, fand Rainer Dietrich von der Freien Wählervereinigung.

„Ziel der Ortssanierung mit einem städtebaulichen Förderprogramm ist die Beseitigung von Missständen bei vorhandenen Gebäuden und Flächen. Daher kann man Neubauten und eine Erweiterung der Baufläche nicht miteinbeziehen. Das wäre ein extra Projekt, wofür es Fördermittel aus dem Programm zur Entwicklung des Ländlichen Raums (ELR) gibt“, stellte der Bürgermeister auf Nachfrage von Eckart Fritz (UWL) zur Überlegung, den Ortsbereich im Norden für einen künftigen Einkaufsmarkt zu erweitern, klar.

Den Verkehrslärm auf der Bundesstraße will die Gemeinde reduzieren

„Der Plan und das Programm zur städtebaulichen Sanierung eröffnen uns Chancen, die wir sonst nicht hätten. Wir hoffen auf Gestaltungsspielraum, um die hohe Belastung durch den Verkehrslärm auf der B14 zu reduzieren“, zeigte sich Jäger optimistisch. Zum Beispiel durch überfahrbare Schwellen mit Niederborden, die dazu dienen, die Fahrtgeschwindigkeit zu verringern, umklappbare Ampeln und Verkehrszeichen sowie Querungshilfen für Fußgänger. „Wir werden mit dem Regierungspräsidium abklären, was möglich ist“, sagte Steffen Barth zu.

Die geschätzten Kosten für das gesamte Projekt, dessen Umsetzung sich über etwa 15 Jahre hinziehen wird, betragen über fünf Millionen Euro. Dazu hofft die Gemeindeverwaltung auf Fördermittel in Höhe von etwa 60 Prozent. Die entsprechenden Mittel sind in die Haushaltspläne der kommenden Jahre einzustellen. Den endgültigen Antrag beschließt der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 20. Oktober: Er bildet die Grundlage für den Förderantrag. Nach dessen Bewilligung starten die konkreten Planungen, wobei die Details gemeinsam von Gemeindeverwaltung und Gemeinderat ausgearbeitet und fortgeschrieben werden.

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Erstellt:
5. Oktober 2022, 16:00 Uhr

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