Clan-Mitglied Miri wieder in den Libanon abgeschoben

dpa Berlin/Bremen. Nach dem grünen Licht des zuständigen Gerichts geht es schnell: Nur einige Stunden später landet der vorbestrafte Clan-Chef Miri in Beirut. Sein Anwalt meldet Zweifel an der Aktion der Behörden an.

Zaun vor dem Bremer Flughafen. Clan-Mitglied Ibrahim Miri wurde abgeschoben. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Zaun vor dem Bremer Flughafen. Clan-Mitglied Ibrahim Miri wurde abgeschoben. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Das illegal nach Deutschland eingereiste libanesische Clan-Mitglied Ibrahim Miri ist erneut in sein Heimatland abgeschoben worden.

Die Bundespolizei übergab den mehrfach vorbestraften Mann gegen 10.00 Uhr in der Hauptstadt Beirut an die libanesischen Behörden, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. Ressortchef Horst Seehofer (CSU) dankte den beteiligten Stellen, dass die Abschiebung aus Bremen einen Tag nach einem entsprechenden Gerichtsentscheid so schnell möglich gewesen sei. Der Anwalt Miris kritisierte das Vorgehen der deutschen Behörden.

Seehofer sagte: „Dieser Fall hat gezeigt, was bei einer guten Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Rückführungsgeschehen möglich ist.“ Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sagte, nach einer gemeinsamen Lagebewertung mit der Bundespolizei sei entschieden worden, dass die Abschiebung bereits am Samstag erfolgen solle. „Dafür sprach eine Reihe von sicherheitsrelevanten Aspekten.“

Die Bundespolizei habe den in Abschiebehaft sitzenden Mann in den frühen Morgenstunden von der Bremer Polizei übernommen und von einem deutschen Flughafen ausgeflogen, erklärte Mäurer. Miri habe Deutschland gegen 6.30 Uhr verlassen. Bundespolizisten begleiteten ihn in einer kleinen Charter-Maschine und übergaben ihn direkt am Flughafen von Beirut an die dortigen Behörden. Zuerst berichtete die „Bild am Sonntag“ über die Aktion.

Das Bremer Verwaltungsgericht hatte am Freitag einen Eilantrag des Libanesen abgelehnt und den Weg für die Abschiebung frei gemacht. Es gebe keine „ernstlichen Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des negativen Asylbescheides des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf).

Der Clan-Chef war in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt worden, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei und bandenmäßigen Drogenhandels. Im März kam er vorzeitig frei. Im Juli wurde er in den Libanon abgeschoben. Ende Oktober tauchte plötzlich in Bremen auf, stellte einen Asylantrag und wurde wieder festgenommen. Laut Bundesministerium galt für ihn eine Wiedereinreisesperre für das gesamte Schengen-Gebiet der EU.

Miris Anwalt Albert Timmer kritisierte die schnelle Abschiebung. „So sollte wohl verhindert werden, dass Herr Miri die Gelegenheit einer einstweiligen Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht nutzen kann“, erklärte er am Samstag. Eine Abschiebung aus der Haft solle grundsätzlich mit einer Frist von einer Woche angekündigt werden. Die Bremer Innenbehörde habe ihm am vergangenen Mittwoch schriftlich zugesichert, Miri - vorbehaltlich eines entgegenstehenden Entscheids des Verwaltungsgerichts im Asylverfahren - nicht vor kommendem Mittwoch (27. November) abzuschieben. Er wolle nun zunächst auf eine Rückmeldung seines Mandanten aus dem Libanon warten.

Nach der erneuten Abschiebung droht Miri nach Angaben von Senator Mäurer im Libanon keine Gefahr. „Die Frage ist ja Gegenstand des Asylverfahrens gewesen, und das Bamf hat sehr ausführlich begründet, warum diese Gefahr nicht besteht.“ Das Verwaltungsgericht habe dies überprüft und dem Bundesamt entsprochen. Miris Anwalt hatte auf eine hohe Gefährdung seines Mandanten hingewiesen, die nicht zuletzt aus dem hohen Medienecho in seinem Fall resultiere. Miri müsse jetzt überall damit rechnen, auf der Straße erkannt zu werden.

Mäurer machte deutlich, dass Miri nicht gut beraten sei, erneut eine illegale Wiedereinreise nach Deutschland zu versuchen. Darauf stehe als Wiederholungstäter ein Strafmaß von mehreren Jahren Haft. Den Ausgang des Hauptsacheverfahrens zu seiner Klage gegen den abgelehnten Asylantrag müsse Miri im Ausland abwarten.

Miris Rückkehr nach Deutschland hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Als Reaktion auf die illegale Einreise verschärfte Deutschland die Kontrollen an seinen Grenzen. Der Asylantrag wurde nicht in Bremen, sondern in der Bamf-Zentrale in Nürnberg bearbeitet.

Seehofer dankte besonders Bremens Senator Mäurer für eine „sehr gute Zusammenarbeit“. Solche Anstrengungen bei Abschiebungen müsse es gemeinsam mit den Ländern auch in vielen anderen Fällen geben. Der Minister bekräftigte zudem Pläne für gesetzliche Neuregelungen. Menschen, die trotz Wiedereinreisesperre nach Deutschland gelangen, sollen demnach direkt in Haft genommen werden können, um dann schnell abgeschoben zu werden. Er stehe dazu mit Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) in Kontakt und wolle zügig Vorschläge vorlegen.

CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer begrüßte die Abschiebung Miris. „Es ist ganz wichtig, dass er wieder da ist, wo er hingehört, nämlich nicht nach Deutschland“, sagte sie dem Sender n-tv. FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae sagte, der Fall dürfe kein prominentes Einzelbeispiel bleiben, sondern müsse der Regelfall in Deutschland werden. „Eine Wiedereinreise muss zudem unbedingt verhindert werden.“

Aus libanesischen Justizkreisen hieß es am Samstag, der dortigen Staatsanwaltschaft lägen keine strafrechtlich relevanten Erkenntnisse gegen Miri vor. Deutsche Behörden hätten auch keine Informationen dazu weitergegeben.

Das Verwaltungsgericht in Bremen lehnte den Eilantrag von Ibrahim Miri ab. Foto: Carmen Jaspersen/dpa

Das Verwaltungsgericht in Bremen lehnte den Eilantrag von Ibrahim Miri ab. Foto: Carmen Jaspersen/dpa

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Erstellt:
23. November 2019, 18:02 Uhr

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