Corona-Bürgschaften für kleine Südwestunternehmen starten

dpa/lsw Stuttgart. Von diesem Mittwoch an können Kleinunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und Soloselbstständige Sofortbürgschaften des Landes beantragen. Die Bürgschaften sollten die Lücke des Schnellkredits des Bundes schließen, der nur Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern zur Verfügung steht, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Dienstag in Stuttgart. „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie bringen jedoch insbesondere kleine Betriebe in eine existenzbedrohende Lage.“ Mit der Sofortbürgschaft wird den Unternehmen der Zugang zu Krediten erleichtert.

Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) spricht im Landtag von Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) spricht im Landtag von Baden-Württemberg. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Betriebe können die Sofortbürgschaft laut Wirtschaftsministerium auf zwei Wegen beantragen. Über das Portal www.ermoeglicher.de können sie bei positiver Prüfung ihres Antrags eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250 000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten. Diese Vorabzusage wird direkt an ein Kreditinstitut nach Wahl weitergeleitet. „Damit haben Unternehmen, die noch nicht über eine Hausbank verfügen, die Möglichkeit, ihre Anfrage online und bankenunabhängig zu stellen“, sagte Hoffmeister-Kraut.

Daneben ist der Antrag ganz klassisch über die eigene Hausbank möglich. Sie kann im Auftrag eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent für ein Darlehen von bis zu 125 000 Euro beantragen.

Hintergrund der Maßnahme ist, dass Kleinunternehmen und Soloselbstständige oft keine regulären Kredite aufnehmen können, weil der Bank die Sicherheiten fehlen. Bürgt das Land, steht es also mit im Risiko, dann kommen auch für sie Kredite in Frage.

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Erstellt:
14. Juli 2020, 12:40 Uhr

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