Corona-Krise: Bundestag will Epidemie feststellen

dpa Berlin. Die Menschen in Deutschland leben im Ausnahmezustand. Jetzt soll ein offizielles Notfallgesetz dazukommen. Was ist neu?

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, ist das öffentliche Leben bereits erheblich eingeschränkt worden. Foto: Carsten Koall/dpa

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, ist das öffentliche Leben bereits erheblich eingeschränkt worden. Foto: Carsten Koall/dpa

Der Bundestag will an diesem Mittwoch eine Notlage in Deutschland durch die Coronavirus-Epidemie feststellen. Der Bund soll verstärkte Befugnisse beim Infektionsschutz erhalten.

Eltern sollen Geld bekommen, wenn sie durch Verdienstausfall wegen Kita- oder Schulschließungen zu Hause bleiben müssen.

Durch das Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll die Bundesregierung mehr Eingriffsmöglichkeiten im ganzen Land erhalten. Das Gesetz soll direkt angewendet werden können. „Aufgrund der durch das neuartige Coronavirus Sars-CoV-2 verursachten Epidemie stellt der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest“, heißt es in dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf.

Ein Entschädigungsanspruch für Eltern, die ihre Kinder wegen Kita- oder Schulausfall betreuen müssen, soll laut dem Entwurf zunächst sechs Wochen bestehen - 67 Prozent des Verdienstausfalls soll gezahlt werden. Gelten soll dies bis zu einem Höchstbetrag von 2016 Euro monatlich. „Endet die Schließung oder das Betretungsverbot vor dem Ablauf des Zeitraumes, endet damit auch der Entschädigungsanspruch“, so der Entwurf.

Die Bundesregierung zielt mit dem Entwurf darauf ab, einer Destabilisierung des Gesundheitssystems vorzubeugen. Deshalb müsse die Regierung in die Lage versetzt werden, „schnell mit schützenden Maßnahmen einzugreifen“.

Das Bundesgesundheitsministerium soll deshalb ermächtigt werden, durch Anordnung oder Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates viele Regeln zu beschließen. Dazu gehören laut dem Entwurf Maßnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln, Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung.

Unter anderem sollen Regeln im Gesundheitswesen außer Kraft gesetzt werden und etwa Praxisärzte leichter Zuschläge bekommen können. Meldepflichten etwa für die Bahn über Reisende sollen bundesweit schnell geregelt werden können. Auch sollen die Länderbehörden rascher Meldungen etwa über negative Coronavirus-Tests an den Bund weitergeben müssen.

Die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes soll auf ein Jahr begrenzt werden. „Wir sind mit den Fraktionen im Deutschen Bundestag übereingekommen, die zusätzlichen Befugnisse des Bundes im Infektionsschutzgesetz nun erstmal zeitlich auf ein Jahr zu begrenzen“, sagte Spahn der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Direkt nach der Krise werden wir dem Bundestag einen umfassenden Bericht vorlegen, was gesetzlich und organisatorisch dauerhaft für künftige Krisen dieser Art geändert werden muss.“

Eine entsprechende Forderung hatte FDP-Fraktionschef Christian Lindner aufgestellt. „Damit konnten zunächst einmal unsere Bedenken ausgeräumt werden, dass das Parlament ausgehebelt werden könnte“, sagte Lindner nun der Deutschen Presse-Agentur.

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Erstellt:
24. März 2020, 18:30 Uhr

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