Corona: Steuererleichterungen für gemeinnützige Vereine

dpa/lsw Stuttgart. Gemeinnützige Einrichtungen, die sich in der Coronavirus-Krise engagieren, müssen sich künftig mit weniger Steuervorschriften plagen. So könnten etwa gemeinnützige Vereine bei Finanzlücken nun leichter auf eigentlich zweckgebundene Rücklagen zurückgreifen, teilte das Finanzministerium am Mittwoch mit. Verluste in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Betrieb könnten zudem mit Mitteln aus dem steuerbegünstigten Bereich ausgeglichen werden. Und wenn Vereine zum Beispiel Kranken oder Gefährdeten mit dem Einkauf helfen, das aber eigentlich nicht ihrem Satzungszweck entspricht, verlieren sie dadurch ihre Steuerbegünstigung nicht.

Auf das neue Steuer-Hilfspaket hätten sich Baden-Württemberg, die anderen Länder und der Bund verständigt, teilte das Ministerium weiter mit. Diverse Steuererleichterungen waren zuvor schon beschlossen worden. „Damit haben wir in kurzer Zeit das größte Hilfsprogramm im Steuerrecht aufgelegt, das es jemals gab“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne).

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Erstellt:
15. April 2020, 14:48 Uhr

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