Danial Bamdadi wird nicht eingebürgert
Der in Waiblingen wohnhafte Iraner soll linksextremistische Bestrebungen unterstützt haben.
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Das Landratsamt hatte den Einbürgerungsantrag abgelehnt. Symbolfoto: Alexander Becher
Rems-Murr. Seit 2012 lebt Danial Bamdadi legal in Deutschland. Während seine Eltern und seine Schwester inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen haben, wurde dies dem 30-jährigen Iraner bislang versagt. Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis hat seinen Einbürgerungsantrag abgelehnt, weil er sich nicht glaubhaft zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekannt habe. Der Gewerkschafter Bamdadi hatte gegen diese Entscheidung Klage eingereicht. Der Fall wurde überregional bekannt – unter anderem berichteten die Frankfurter Rundschau und die Taz darüber – und wurde nun verhandelt.
Nun hat das Verwaltungsgericht Stuttgart geurteilt: Das Landratsamt habe die Einbürgerung zu Recht verweigert. In der Begründung hieß es: „Die Einbürgerung des Klägers ist ausgeschlossen, weil Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er in der Vergangenheit linksextremistische Bestrebungen verfolgt hat und gegenwärtig solche Bestrebungen noch unterstützt.“
Bamdadi habe 2017 einem Stadtratsmitglied der AfD ins Gesicht geschlagen. Im Jahr 2021 habe er an einer Solidaritätskundgebung zugunsten zweier „angeklagter und später verurteilter gewaltbereiter Linksextremisten“ teilgenommen. „Der Kläger wirkt zudem im Rahmen seines privaten und beruflichen Engagements gegen Rassismus, Populismus und rechtsextreme Entwicklungen in breit aufgestellten Bündnissen jedenfalls auch mit lokalen gewaltorientierten linksextremistischen Gruppierungen zusammen“, so das Gericht. Zwar sei das private und berufliche Engagement Ausdruck seiner Grundrechte. „Es ist jedoch nicht unverhältnismäßig, von einem Einbürgerungsbewerber zu erwarten, bei seinem Engagement auf die Einbindung und Unterstützung gewaltorientierter linksextremistischer Gruppierungen zu verzichten.“ Danial Bamdadi habe nicht glaubhaft gemacht, sich von dieser Unterstützung abgewandt zu haben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde nicht zugelassen. Der Kläger kann aber einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. pm/log
