Daniel E. bricht sein Schweigen

Angeklagter weist Schuld von sich und prangert Ermittlungsfehler an – Staatsanwältin fordert lebenslange Haft wegen Mordes

Daniel E. bricht sein Schweigen

© Pressefotografie Alexander Beche

Von Lorena Greppo

BACKNANG/STUTTGART. Die Darstellungen könnten unterschiedlicher kaum sein. Während der angeklagte Daniel E. sich als Opfer voreingenommener Ermittlungsarbeit präsentierte, beschuldigte ihn die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer des Mordes aus niederen Beweggründen. Am achten Verhandlungstag im Mordfall Katharina K. brach der 25-jährige Beschuldigte erstmals sein Schweigen und verlas gleich zu Beginn eine 65-seitige, selbst verfasste Erklärung. Wer jedoch auf ein Schuldeingeständnis gehofft hatte, wurde enttäuscht. Denn einer anfänglichen Entschuldigung bei der Familie K. dafür, dass er sie in seine betrügerischen Machenschaften verwickelt hatte, folgte eine Aneinanderreihung von Rechtfertigungen und versuchten Erklärungen. Ursprünglich habe er gar nichts sagen wollen, gab Daniel E. an. Denn wenn er Angaben zum Fall mache, müsse er „ganz die Hosen runterlassen“ und auch seine ehemalige Lebenspartnerin belasten. Das habe er nicht gewollt. „Aber hier wurde ein Bild von mir vermittelt, das so einfach nicht stimmt“, sagte der 25-Jährige.

Die Beamten der Polizei seien von Anfang an voreingenommen gewesen, behauptete der Angeklagte. Er schrieb dies dem Einfluss der Familie K. zu, die ihn von Anfang an im Verdacht hatte. „Es gab erhebliche Ermittlungsfehler der Polizei“, sagte er. Spuren am Brandort sowie an der Fundstelle der Leiche konnten niemandem zugeordnet werden. „Man kann schon fast von erwiesener Unschuld sprechen“, behauptete E. und prangerte an, dass in diese Richtung nicht weiter ermittelt worden sei. Auch die männlichen Kontakte Katharina K.s, von denen mindestens einer der jungen Frau nachgestellt habe, hätten die Ermittler nicht eingehender überprüft.

Seine ehemalige Partnerin stellte Daniel E. in der Folge denkbar nachteilig dar, ebenso wie deren Familie. Die Eltern und Geschwister hätten der jungen Frau nicht genügend Zuneigung zuteilwerden lassen. Gleichzeitig hätten sie versucht, sich ständig in ihre Lebensführung einzumischen. Auf deren Wirken hin habe sie ihn auch wegen häuslicher Gewalt angezeigt – diese habe nie stattgefunden. Im Gegenteil: An seiner Seite sei Katharina K. aufgeblüht, habe sich zu einer selbstbewussten Frau entwickelt. Gleichzeitig sprach der Beschuldigte aber auch in aller Ausführlichkeit über die Depressionen, die seine damalige Freundin gehabt haben soll. Ihre Haushaltsführung habe gelitten, sie sei kaufsüchtig geworden und habe auf einmal ständig Sex im Freien haben wollen. Die Unterlagen im Sorgerechtsstreit habe er ihr nicht vorenthalten, sie habe sie vielmehr unbeachtet in ihrem Auto liegen lassen, sagte er.

Ankläger bezeichnen Erklärung Daniel E.s als „hanebüchen“

Da er zu jener Zeit versucht habe, auf den richtigen Weg zurückzufinden und seine betrügerischen Machenschaften zu reduzieren, sei er in seiner Arbeit als Kurierfahrer extrem gefordert gewesen. „Darunter litt unser Liebesleben“, gab Daniel E. an. Er habe mit Katharina K. deshalb eine „offene Beziehung“ vereinbart, was sie seinen Angaben zufolge auch ausgiebig für Sex mit fremden Männern genutzt habe. Diese Behauptung lieferte ihm sodann auch die Begründung, weshalb er sich in der Nacht nach Katharina K.s Verschwinden sowohl am Brandort als auch am Leichenfundort aufhielt. Dort, in der Abgeschiedenheit der Schrebergärten, habe sich Katharina K. mit anderen Männern getroffen. Er habe sie dort gesucht.

Die „unglaublich perfiden Anschuldigungen“, mit denen der Angeklagte „Dreck auf andere abwälzen“ wolle, empörten die Ankläger. Als „unglaubhaft“ und „teilweise gar hanebüchen“ bezeichnete Staatsanwältin Föll die Erklärungsversuche des Angeklagten. Für sie alle bestehe kein Zweifel daran, dass Daniel E. Katharina K. in der Nacht vom 8. auf den 9. November 2017 in ihrer Wohnung in Backnang-Strümpfelbach getötet hat. Mit seiner Erklärung habe Daniel E. laut Staatsanwältin vielmehr gezeigt, was auch schon im Laufe der Verhandlung zutage getreten war: Der Angeklagte habe zwei Gesichter und wisse diese gezielt einzusetzen. „Er versteht es gut, andere zu manipulieren.“ Wenn er sich auf die freundliche Art nicht durchsetzen kann, „wird er aufbrausend und Schwächeren gegenüber gewalttätig“. Das habe auch die Aussage seiner Ex-Freundin eindrücklich bewiesen. Sie hatte auch von Schlägen und einem Würgevorgang erzählt – eine Parallele zum mutmaßlichen Tathergang. Das Motiv für die Tat sah Föll darin, dass Daniel E. den gemeinsamen Sohn, als dieser krank war, gegen den Rat der Ärzte aus dem Krankenhaus entlassen hatte und seine Ex-Freundin deshalb „extrem wütend“ geworden war. „Da war für Katharina K. das Maß voll“, sie habe ihm bis auf Weiteres den Umgang mit dem Kleinen verwehrt. Dem wollte sich Daniel E. demnach nicht unterordnen. „Das ist auch nicht seine Art“, erklärte die Staatsanwältin. „Es kam ihm darauf an, Macht auszuüben.“

Mit dem Sohn umhergefahren, während die tote Mama im Auto lag

Für sie ergebe sich daraus, dass es sich nicht um ein Totschlagsdelikt handelte, sondern um einen Mord aus niederen Beweggründen, erklärte die Anklägerin. Daniel E. habe die junge Frau an jenem Abend zu Boden geschlagen und mit stumpfer Gewalt gegen den Hals – also durch Erwürgen oder Erdrosseln – getötet. „Er sah zu, wie Katharina K. langsam unter seinen Händen verstarb“, schilderte Föll. Nach der Tat habe er sich kaltblütig und strukturiert der Beseitigung der Leiche gewidmet. Er habe sie nicht nur fortgeschafft, sondern „ziemlich übel zugerichtet. Er hat sie behandelt wie Müll“, urteilte Föll. Wie unverfroren er gewesen war, machte sie an einem Beispiel wirksam deutlich: „Der Angeklagte hat seinen Sohn umhergefahren, während dessen tote Mama hinten im Auto lag.“

Nicht nur belege das von GPS- und Handydaten erstellte Bewegungsprofil die Täterschaft des Angeklagten eindeutig, auch eine DNA-Spur an der blauen Plane, in die die verkohlte Leiche gewickelt worden war, sowie die Fasern einer solche Plane an Daniel E.s Handschuhen seien klare Beweise gegen den 25-Jährigen. Dass er an den tatrelevanten Orten nach Katharina K. gesucht haben will, bezeichnete die Staatsanwältin als „reine Schutzbehauptung“.

Sie sowie die Anwälte der Nebenklage widerlegten zahlreiche Behauptungen, die Daniel E. in seiner Einlassung aufgeworfen hatte. Etwa, dass seine beste Freundin in der Tatnacht nach Backnang gekommen sei, um ihm Schlüssel für seine Wohnung in Weiler zum Stein zu geben. Wie das Bewegungsprofil zeigte, hatte der Angeklagte früher am Tag seine Wohnung aufgesucht, er musste sich also im Besitz der Schlüssel befunden haben. Die Vermutung der Ankläger: Die Freundin habe ihm beim Tragen der Leiche in den Keller geholfen.

Für die Staatsanwältin stand fest, dass sich „Herr E. wegen Mordes strafbar gemacht hat“. Sie beantragte auch, die besondere Schwere der Schuld festzustellen, denn „wir haben es hier nicht mit einem Durchschnittsfall zu tun“. Seine zahlreichen Vorstrafen ebenso wie sein kaltblütiges Verhalten nach der Tat sprächen gegen den Angeklagten. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Affekthandlung, fand Föll, weshalb von einem sorgsam geplanten Vergehen ausgegangen werden müsse. Er habe mit dem Mord frühere Straftaten vertuschen wollen, befanden die Anwälte der Nebenklage. Sie brachten sogar noch das Mordmerkmal der Heimtücke vor. Dass in dem als hellhörig beschriebenen Haus in Backnang-Strümpfelbach niemand etwas von der Tat gehört hat, zeige laut Anwalt Ingo Hauffe, dass „Katharina K. keine Chance hatte, sich zu wehren“.

Am morgigen Mittwoch geht die Verhandlung mit dem Plädoyer des Verteidigers weiter. Ein Urteil wird am 13. Dezember erwartet.

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Erstellt:
3. Dezember 2018, 17:48 Uhr

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