Rasen mähen usw.

Darf man an Fronleichnam im Garten arbeiten?

Fronleichnam gehört in Baden-Württemberg zu den gesetzlichen Feiertagen. Daher sind nicht alle Gartenarbeiten erlaubt.

Gartenarbeiten sind nur bedingt erlaubt.

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Gartenarbeiten sind nur bedingt erlaubt.

Von Lukas Böhl

In Baden-Württemberg gilt an Fronleichnam die Feiertagsruhe. Das bedeutet, dass lärmintensive Arbeiten meist verboten sind. Dadurch werden auch die Möglichkeiten, im Garten zu arbeiten, eingeschränkt.

Was an Fronleichnam im Garten möglich ist

Das Feiertagsgesetz von Baden-Württemberg verbietet an Fronleichnam öffentlich bemerkbare Arbeiten, welche geeignet sind, die Ruhe des Tages zu stören. Allerdings wird eine Ausnahme für leichte Gartenarbeiten gemacht, welche von den Gartenbesitzern und deren Angehörigen durchgeführt werden dürfen.

Was bedeutet das konkret?

Laute Arbeiten im Garten wie Rasenmähen oder das Trimmen von Hecken mit elektrischen Schneidegeräten sind an Fronleichnam verboten. Leichte Arbeiten wie Gießen, Säen, Setzlinge mit der Hand einbuddeln oder Gemüse ernten sind allerdings erlaubt. Im Zweifel können Sie natürlich immer bei der Gemeindeverwaltung oder beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen, welche Tätigkeiten im Garten erlaubt sind und welche nicht. So gehen Sie auf Nummer sicher und riskieren keinen Ärger mit den Nachbarn oder der Polizei an Fronleichnam.

Und wenn der Nachbar laut ist?

Bei Nachbarn, die trotz des Feiertagsverbotes den Rasen mähen oder in anderer Weise Lärm im Garten verursachen, sollte zunächst das Gespräch gesucht werden. Möglicherweise wissen die vermeintlichen Ruhestörer gar nicht, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Bleibt die Einsicht allerdings aus, kann in nächster Instanz das Ordnungsamt oder die Polizei verständigt werden, um den Fall zu klären.

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Erstellt:
30. Mai 2024, 05:10 Uhr

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