Was 2026 auf Sie zukommt
Das ändert sich im neuen Jahr
Viele Änderungen haben Bundestag und Bundesrat in der letzten Sitzungswoche beschlossen. Und etwa bei der Wehrdienstreform ist noch unklar, wie sie sich in der Praxis auswirkt. Auf einiges können sich Verbraucher freuen.
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Nach der Reform ist vor der Reform: Nach einer endlosen Hängepartie hat sich die schwarz-rote Koalition zu einer Rentenrefom durchgerungen, die schon bald von der nächsten Reform abgelöst werden wird.
Von Markus Brauer/KNA
Höherer Mindestlohn und besserer Verbraucherschutz - dafür vermutlich für viele höhere Krankenkassenbeiträge. Das neue Jahr bringt viele Änderungen mit sich. Eine Übersicht:
Rentenreform
Das im Dezember verabschiedete Rentenpaket setzt eine Haltelinie bei 48 Prozent des Einkommens bis 2031. Zudem wird eine Aktivrente eingeführt. Wenn Rentner nach der Altersgrenze weiterarbeiten, sind ab Januar vom Gehalt monatlich 2.000 Euro steuerfrei.
Allerdings gilt dies nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, nicht etwa für Selbstständige, freiberuflich Arbeitende und für Beamte. Eine eingesetzte Rentenkommission soll in der zweiten Jahreshälfte Empfehlungen für eine große Rentenreform vorlegen.
Die sogenannte Ausweitung der Mütterrente tritt dann erst 2027 in Kraft. Damit werden Kindererziehungszeiten angerechnet, die in die Berechnung der Rente einfließen. Künftig sollen mit der Mütterrente die Kindererziehungszeiten für alle Kinder auf bis zu drei Jahre ausgeweitet werden. Ziel ist es, alle Mütter vollständig rentenrechtlich gleichzustellen.
Rentenerhöhung
Rentner können laut Schätzungen zur Jahresmitte mit leicht erhöhten Renten rechnen. Demnach steigen sie um rund 3,7 Prozent. Erst im Frühjahr liegen aber alle Daten zur Lohnentwicklung vor, von der die Rentenberechnung immer abhängt.
Grundsicherung statt Bürgergeld
Das Bürgergeld wird ab Jahresmitte „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ heißen. Dann geht unter anderem Jobvermittlung vor Förderung und härtere Sanktionen drohen: Wer eine Arbeit ablehnt, eine Weiterbildung abbricht oder sich nicht bewirbt, soll gleich 30 Prozent des Geldes gekürzt bekommen. Ähnlich ist es, wenn jemand schon den zweiten Termin im Jobcenter ohne wichtigen Grund versäumt. Beim dritten Mal ist eine komplette Streichung der Leistungen möglich.
Höherer Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde steigt in zwei Stufen: ab Januar 2026 auf 13,90 Euro; und im Folgejahr 2027 auf 14,60 Euro.
Mehr Geld bei Minijobs
Minijobber dürfen statt 556 nun bis 603 Euro im Monat verdienen (7236 Euro im Jahr). 2027 werden es 633 Euro sein.
Wehrdienstreform
Das neue Wehrdienstgesetz führt 2026 wieder eine Wehrerfassung (Musterung) ein. Alle 18-Jährigen, ab Jahrgang 2008, erhalten einen Fragebogen, der ihre Eignung und Motivation für die Bundeswehr erhebt. Männer müssen, Frauen können ihn ausfüllen. Der Dienst selbst bleibt vorerst freiwillig. Falls es zu wenige Rekruten gibt, kann aber später wieder eine Pflicht beschlossen werden.
Recht auf Ganztagsschule
Ab dem 1. August gibt es bundesweit einen Rechtsanspruch auf Kinder-Ganztagsbetreuung in Grundschulen. Er gilt erst nur für die erste Klasse. Jedes Jahr kommt dann eine Stufe dazu.
Höheres Kindergeld
Das Kindergeld steigt ab Jahresbeginn 2026 um vier Euro pro Monat auf 259 Euro für jedes Kind. Für bedürftige Familien erhöht sich der Kindersofortzuschlag von 20 auf 25 Euro.
Teureres Deutschlandticket
Das Deutschlandticket für den Nah- und Regionalverkehr kostet ab Januar fünf Euro mehr im Monat: 63 statt 58 Euro.
Mehr Anreize fürs Ehrenamt
Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 auf 960 Euro im Jahr, die Übungsleiterpauschale von 3000 auf 3300 Euro. So erweitert gilt auch das Haftungsprivileg, das Risiken senkt: Erhalten Ehrenamtliche für ihren Einsatz unter 3.300 Euro, müssen sie nur vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden ersetzen.
Höhere Krankenkassenbeiträge
Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit höheren Beiträgen rechnen: Große Krankenkassen wie die Techniker Krankenkasse und die DAK-Gesundheit hatten am Freitag bekannt gegeben, ihre Beiträge zum Jahreswechsel zu erhöhen: Der Beitrag bei der Techniker soll demnach von 2,45 auf 2,69 Prozent, der DAK-Beitrag von 2,8 auf 3,2 Prozent steigen.
Online per Button stornieren
Verbraucher haben ab dem 19. Juni mehr Schutz vor Fehlkäufen im Internet. So müssen Seiten, auf denen man per Klick kaufen kann, einen Widerruf-Button haben.
