Das Lehrgeld durch Drogenverkäufe aufgebessert

Industriemechaniker und Kfz-Verkäufer zu Bewährungsstrafen verurteilt – Auch Besitz verbotener Waffen unter den Vorwürfen

Das Lehrgeld durch Drogenverkäufe aufgebessert

© BilderBox - Erwin Wodicka

Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Vor dem Backnanger Schöffengericht hatten sich ein 37-jähriger Industriemechaniker und ein 23-jähriger Automobilverkäufer wegen Drogengeschäften zu verantworten. Sie wurden zu zwei beziehungsweise anderthalb Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Insgesamt fünf Gelegenheiten hatte der Staatsanwalt aufgelistet, zu denen die Angeklagten entweder alleine oder zusammen Geschäfte mit Amphetaminen, Marihuana oder Ecstasy gemacht hatten. Ferner wurde dem jüngeren Angeklagten der Besitz von einem Springer- und drei Butterflymessern als „Besitz verbotener Waffen“ zur Last gelegt. Die Angeklagten ließen durch ihre Verteidiger erklären, dass sie die Taten einräumen.

Auf die Namen der beiden Angeklagten, so berichtete ein Polizeibeamter im Zeugenstand, sei man durch einen anderen Verdächtigen gekommen. Er hatte Verkaufsgespräche mit den beiden Angeklagten geführt. Die Polizei durchsuchte daraufhin die Wohnungen der Angeklagten. Etwa 200 Gramm Marihuana und 118 Gramm Amphetamine sowie diverse Ecstasytabletten wurden gefunden. Die Handys der beiden Verdächtigen wurden ausgewertet. Zahlreiche Chats belegten, dass Ein- oder Verkäufe über die Bühne gegangen waren. Die Vorsitzende Richterin las auszugsweise aus den Chatprotokollen vor. Sie offenbaren eine eigenwillige Sprachwelt. „How many Maybach?“, heißt es da. Wobei Maybach ein Codewort für Ecstasytabletten ist. Auch um Preise wird vorab gefeilscht. „Warner Brothers kann ich nicht billiger machen.“ Auch dies offenbaren die hin- und hergehenden Kurznachrichten: Neue Kunden wurden zum Probieren eingeladen.

Aus den Angaben zur Person wurde deutlich, wie die beiden Angeklagten zum Drogenhandel kamen. Beim älteren Angeklagten zerbrach die Ehe. Als besonders schmerzlich erlebte er auch die Trennung von seinen beiden Kindern. Hinzu kam Arbeitslosigkeit. Erst versuchte er mit Alkohol, dann mit Drogen seinen Absturz zu bewältigen. Zuletzt lebte er ein Jahr von Hartz-IV-Unterstützung. Nun hat er wieder eine Arbeitsstelle in Aussicht. Auch das wollte natürlich die Richterin wissen, ob er noch konsumiere. Nein, gab der Angeklagte an, seit einem Jahr sei bei ihm mit Drogen Schluss. Alkohol trinke er noch gelegentlich. Ohne Brüche verlief der Lebensweg des Jüngeren. Er wurde von seinem Ausbildungsbetrieb übernommen. Selbst hat er nie Drogen konsumiert. Der Automobilverkäufer wollte, wie er sagt, sein Lehrlingsgehalt aufbessern.

Der Staatsanwalt fordert zum einen 22 Monate, zum anderen 18 Monate Gefängnis auf Bewährung. Der Verteidiger des Älteren hebt das Geständnis seines Mandanten hervor. Da nun eine Berufstätigkeit in Aussicht sei, könne man eine positive Sozialprognose treffen. Eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe sollte nicht mehr als 12 Monate betragen. Der Verteidiger des jüngeren Angeklagten weist darauf hin, dass man seinem Mandanten nur den Marihuanabesitz vorwerfen könne. Und das mit den Messern: Sein Mandant sammle solche Messer.

Das Schöffengericht sah den Fall des Älteren hart an der Grenze. Schließlich sei der Angeklagte der Organisator und die Quelle der Drogengeschäfte gewesen. Ferner sprächen fünf Vorstrafen gegen ihn. Von der letzten Verurteilung 2018 sei der Industriemechaniker noch unter Bewährung gestanden. Und auch nachdem er durch die Hausdurchsuchung aufgeflogen war, habe er noch letzte, wenn auch geringfügige Drogengeschäfte getätigt. Der jüngere Angeklagte erhielt neben seiner Bewährungsstrafe noch eine Geldauflage von 1500 Euro zugunsten einer wohltätigen Organisation.

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Erstellt:
13. März 2020, 06:00 Uhr

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