Das Motiv bleibt ein Streitthema

Der Angeklagte im Strümpfelbacher Mordprozess äußert sich zu den neuen Vorwürfen.

Der Angeklagte beim Prozessauftakt. Foto: A. Becher

© Pressefotografie Alexander Beche

Der Angeklagte beim Prozessauftakt. Foto: A. Becher

Von Lorena Greppo

BACKNANG/STUTTGART. Warum hat Daniel E. im November 2017 seine ehemalige Lebensgefährtin, die 22-jährige Backnangerin Katharina K., umgebracht? Um diese Frage geht es in der Neuauflage des Prozesses gegen den 26-Jährigen, nachdem das Urteil in erster Instanz vom Bundesgerichtshof teilweise aufgehoben worden war. In der ursprünglichen Anklageschrift war die Rede davon gewesen, dass Daniel E. seine Ex-Freundin umbrachte, damit diese seine Falschangaben im Streit um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn nicht aufdeckte. Im Urteil hatte es dann geheißen, der Angeklagte habe den Verlust des Sorgerechts auch deshalb verhindern wollen, um in einem anderen Verfahren eine Haftstrafe zu vermeiden. Am vergangenen Verhandlungstag vor dem Stuttgarter Landgericht hatte die Vorsitzende Richterin Ute Baisch nun noch eine dritte Lesart vorgebracht: Das Besitzdenken des Angeklagten werde als Motiv für die Tat in Betracht gezogen. Damit könnte das Mordmerkmal „Niedere Beweggründe“ als erfüllt angesehen werden.

Dieser Hinweis hatte die Verfahrensbeteiligten unvorbereitet getroffen, weswegen nach einigen Diskussionen eine mehrtägige Pause vereinbart wurde. Gestern also ging der Prozess weiter und der angeklagte Daniel E. ließ von seinem Verteidiger eine Erklärung in Reaktion auf die neuen Entwicklungen verlesen. „Das Gericht wirft mir nun eine andere Motivlage vor, dagegen möchte ich mich entschieden wehren“, hieß es darin. Dass er seine ehemalige Lebensgefährtin aufgrund seines Besitzdenkens umgebracht habe, treffe nicht zu. „Ich hatte keinen Einfluss mehr auf ihre Lebensführung.“ Er habe sich mit der Trennung abgefunden, auch wenn er vor Gericht einräumte, dass er über eine Versöhnung nachgedacht habe. „Wir hatten immerhin einen gemeinsamen Jungen, dem ich das Schicksal als Trennungskind ersparen wollte“, führte er an.

Aussage des psychiatrischen Gutachters wird erwartet.

Daniel E. verwies erneut darauf, dass er aufbrausend, ja, aggressiv geworden sei, wenn er mit Katharina K. in Streit geriet. Das hatten auch diverse Zeugen an den vorhergehenden Prozesstagen bestätigt. „Ich habe auf Konfliktsituationen nicht angemessen reagiert“, ließ er von seinem Verteidiger vortragen. Auch die von ihm gefälschten Unterlagen im Sorgerechtsstreit mit der 22-Jährigen bezeichnete der Angeklagte im Nachhinein als „eine Gemeinheit von mir“, die er nun bereue. Dass diese Thematik jedoch das Motiv für die Tötung der 22-Jährigen war, bestritt Daniel E. Vielmehr bot er eine Erklärung, die der Argumentation seiner Verteidiger folgte: Er habe am Tatabend bei einem Streit schlicht „vollkommen überreagiert“, ließ er verlesen. „Es fällt mir schwer, damit zu leben.“

Die Strategie der Verteidigung ist klar erkennbar: Die beiden Anwälte wollen das Gericht davon überzeugen, dass ihr Mandant spontan gehandelt hat. Somit müsse die Tat als Totschlag und nicht als Mord geahndet werden. Das Urteil in erster Instanz hatte die Höchststrafe für Daniel E. parat gehalten, davon versuchen die Verteidiger wegzukommen.

Eine wichtige Rolle in der Urteilsfindung wird auch die Aussage des psychiatrischen Gutachters einnehmen, die am nächsten Verhandlungstag (28 Juli) erwartet wird. In der ersten Auflage des Prozesses hatte Peter Winckler kein schmeichelhaftes Bild vom Charakter des Angeklagten gezeichnet. Narzisstisch, manipulativ, skrupellos und impulsivaggressiv waren Adjektive, mit denen er Daniel E. beschrieben hatte. „Er lässt bedenkenlos andere über die Klinge springen“, war damals die Einschätzung des Experten. Da der Angeklagte dem Psychiater gegenüber keine Angaben gemacht hatte, musste dieser sich auf seine Eindrücke in der Verhandlung sowie die Aussagen der Zeugen verlassen. Auch in der Neuauflage des Prozesses verweigert Daniel E. das Gespräch mit Winckler.

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Erstellt:
17. Juli 2020, 06:00 Uhr

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