200 Euro Energiepauschale

Das müssen Studenten jetzt tun, um an das Geld zu kommen

Berechtigte sollen ab 15. März die von der Ampel-Regierung beschlossene Entlastung von 200 Euro digital beantragen können – nach monatelanger Verzögerung. Was Studierende und Fachschüler aktuell schon tun können.

Lange hatten Studierende und Fachschüler auf die Energiepreispauschale gewartet, ab 15. März sollen sie diese nun immerhin beantragen können.

© dpa/Oliver Berg

Lange hatten Studierende und Fachschüler auf die Energiepreispauschale gewartet, ab 15. März sollen sie diese nun immerhin beantragen können.

Von Lotta Wellnitz

Viele Studierende und Fachschüler können jetzt vermutlich aufatmen – zumindest ein bisschen. Denn: Nach langer Wartezeit tut sich in Bezug auf die vor Monaten von der Bundesregierung angekündigte Energiepreispauschale für sie etwas. Ab 15. März soll die Einmalzahlung von 200 Euro beantragt werden können. Wann das Geld auf dem Konto landet, ist aber immer noch unklar. Tun können Berechtigte trotzdem schon etwas.

Was ist die Energiepreispauschale? Und wer bekommt sie?

Angesichts der gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel hat die Ampel-Koalition im Zuge ihres dritten Entlastungspakets auch eine 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler vereinbart – und zwar bereits im vergangenen September.

Die steuerfreie Einmalzahlung können Studierende beantragen, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind und ihren Wohnsitz hierzulande haben. Das gilt also auch für Promotionsstudierende, duale- oder Teilzeitstudierende sowie solche, die sich im Urlaubssemester befinden. Nicht berechtigt sind Gasthörer. Außerdem gibt es das Geld auch für Fachschüler, also diejenigen, die an einer solchen Schule beispielsweise zum Erzieher ausgebildet werden.

Warum ist die Energiepreispauschale noch nicht angekommen?

Während etwa Rentner, die von der Ampel-Regierung ebenfalls entlastet wurden, ihre Zahlung bereits erhalten haben, warten Studierende und Fachschüler noch immer darauf. Das Problem: Anders als zum Beispiel bei Rentnern gab es bislang keine zentrale Stelle, über die man das Geld hätte auszahlen können. Deswegen musste erst ein Portal eingerichtet werden. Wie das in Deutschland oft so ist, hat das einige Zeit gedauert – auch, weil an dem Projekt Bund und Länder beteiligt waren. Und da ist bekanntlich immer der andere Schuld, wenn etwas nicht schneller geht als geplant.

Jetzt aber gibt es das digitale Portal: Die Antragsplattform www.einmalzahlung200.de. Erarbeitet hat sie das Land Sachsen-Anhalt. Über die Internetseite soll die Energiepreispauschale beantragt und auch ausgezahlt werden können. Genutzt werden soll sie von rund 3,5 Millionen Antragsberechtigten. Zukünftig soll die Plattform auch für andere Zahlungen des Bundes an die Bürger verwendet werden können. Die Webseite ist zugänglich, einen Antrag stellen kann man aber noch nicht.

Heißt das, es gibt doch noch kein Geld?

Genau genommen, ja – zumindest aktuell noch nicht. Allerdings teilte die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt am vergangenen Dienstag mit, dass die Energiepreispauschale nun ab dem 15. März beantragt werden könne. Die Bundesländer hätten sich auf den einheitlichen Start dafür geeinigt. Zuvor wollen einige von ihnen das Verfahren im Echtbetrieb testen. Wann das Geld also wirklich auf dem Konto von Studierenden und Fachschülern landet ist, ist noch unklar.

Wenn das jeweilige Bundesland in puncto Antragstellung startklar ist, sollen Studierende und Fachschüler einen Zugangscode plus Pin von den jeweiligen Hochschulen zugesandt bekommen, den sie für die Antragsplattform brauchen. Anfordern müssen sie diesen nicht, das soll automatisch geschehen.

Können Studierende und Fachschüler dann aktuell überhaupt etwas tun?

Ja, vor allem, wenn sie später Zeit sparen wollen. Denn: Um die 200 Euro online beantragen zu können, braucht es ein BundID-Nutzerkonto. Das ist ein zentrales Benutzerkonto für digitale Verwaltungsleistungen, das es seit einigen Jahren gibt, aber wenige kennen. Dort muss man seine persönlichen Daten sowie seine Kontoverbindung hinterlegen. Registrieren muss man sich online über die entsprechende Internetseite.

Wie erstellt man ein BundID-Nutzerkonto?

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die einfachste ist sicher die, in der man sich mit Benutzernamen und Passwort registriert. Allerdings kann man dafür auch seinen Personalausweis mit Online-Funktion – oder vergleichbare Alternativen für EU-Bürger und Menschen mit Aufenthaltstitel in Deutschland – sowie sein ELSTER-Zertifikat nutzen.

Gibt es Kritik an diesem Vorgehen?

Abgesehen von der enormen Verzögerung kritisierte jüngst etwa Grünen-Digitalpolitikerin Misbah Khan das geplante Vorgehen. Sie sagte, durch den Online-Antrag sei für junge Menschen – anders als bei Rentnern und Erwerbstätigen – eine zusätzliche Hürde geschaffen worden. Deswegen müsse man aufpassen, dass diese sich „nicht ungerecht behandelt fühlen“.

Einige Netzaktivisten kritisieren außerdem, dass Berechtigte ein BundID-Konto brauchen, um das Geld zu erhalten – und das, obwohl die Datenschutzgrundverordnung vorschreibt, dass es auch einen analogen Weg geben muss.

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Erstellt:
16. Februar 2023, 18:14 Uhr

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