Dauerhaftes Wahlrecht für betreute Menschen auf Landesebene

dpa/lsw Stuttgart. Das Wahlrecht für betreute Menschen soll dauerhaft in baden-württembergischen Landesgesetzen verankert werden. SPD- und FDP-Fraktion kündigten am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf an. Auch die Regierungsparteien arbeiten laut Grünen-Fraktion an dem Thema.

Im Januar 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der pauschale Ausschluss behinderter Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung nicht rechtens ist. Für die Kommunalwahlen im Mai 2019 behalf sich die Landesregierung mit einer Übergangslösung. Die gilt laut Innenministerium zwar noch bis Oktober 2021, betreute Menschen können daher auch an der Landtagswahl im März 2021 teilnehmen. Ihr Wahlrecht soll aber fest und dauerhaft in den Landesgesetzen verankert werden.

Die Initiative hatten eigenen Angaben zufolge die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP ergriffen. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Ulrich Goll, kritisierte, Grün-Schwarz komme immer noch nicht von der Stelle. Die Regierungsfraktionen hätten sich nicht an einer gemeinsamen Initiative beteiligt, sondern hätten auf stumm geschaltet, kritisierten beide Oppositionsfraktionen.

Laut Grünen-Fraktion arbeiten die Regierungsparteien bereits an einem eigenen Gesetzentwurf. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Uli Sckerl, sagte, man habe sich immer für das Wahlrecht betreuter Menschen eingesetzt und die Übergangsregel für die Kommunalwahl durchgesetzt. „Wir sind nun gemeinsam mit dem Koalitionspartner dabei, dies in eine rechtssichere und dauerhafte Grundlage zu überführen.“

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Erstellt:
10. Juni 2020, 15:27 Uhr

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