Debatte um Datenschutz: Keiner für AfD-Meldeportal zuständig

dpa/lsw Stuttgart. Das umstrittene AfD-Meldeportal für Vorfälle an Schulen steht wegen möglicher Datenschutzverstöße in der Kritik. Überprüft wird das erstmal nicht. Denn dafür sieht sich niemand zuständig.

Stefan Brink, Landesbeauftragter für Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Stefan Brink, Landesbeauftragter für Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Das umstrittene AfD-Meldeportal „Faire Schule“ kann vorerst nicht auf mögliche datenschutzrechtliche Verstöße hin untersucht werden. Weder Landtagsverwaltung noch Landesdatenschutzbeauftragter sind eigenen Angaben zufolge zuständig für die entsprechende Bewertung des von der AfD-Fraktion betriebenen Portals.

Auf der Plattform „Faire Schule“ können Schüler, Lehrer und Eltern seit vergangener Woche „Vorfälle“ an Schulen melden. Parteien und Gewerkschaften hatten die AfD wegen des Portals scharf kritisiert. Außerdem wurden datenschutzrechtliche Bedenken laut.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hatte am Montag mitgeteilt, er sei nicht zuständig, da die AfD-Fraktion und nicht etwa die Partei das Portal betreibe. Stattdessen müsse sich das Parlament im Rahmen seiner eigenen Datenschutzordnung damit befassen.

Die Landtagsverwaltung teilte am Dienstag aber mit: „Die Datenverarbeitung durch das Onlineportal fällt nicht in den Anwendungsbereich der Datenschutzordnung des Landtags.“ Denn diese gelte nur für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben des Landtags. Der Betrieb eines Online-Portals falle nicht darunter. Mangels anderweitiger Vorschriften sei der Landtag daher generell nicht zuständig.

Laut Landtagsverwaltung sind die Fraktionen selbst für den Schutz personenbezogener Daten verantwortlich. „In diesem Bereich gibt es kein geschriebenes Datenschutzrecht“, hieß es. Die parlamentarische Tätigkeit des Landtags - einschließlich der Fraktionen - falle nicht unter das Recht der Europäischen Union, also auch nicht in den Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Der Datenschutz-Experte der Grünen-Fraktion, Uli Sckerl, sagte: „Das klären wir. Das wird Thema der nächsten Präsidiumssitzung.“ Brink sagte, Bürger, die sich durch die Plattform in ihren Rechten verletzt sehen, stünden nicht rechtlos da. Sie könnten ihr verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vor Gerichten geltend machen. Es handle sich um eine „Regelungslücke“, was die Überprüfung auf Datenschutz-Verstöße angeht.

„Im schwierigen Spannungsfeld zwischen Datenschutzgrundverordnung und der Ausübung der mandatsbedingten Tätigkeit versucht die AfD an die Grenzen des geltenden Rechts zu gehen“, sagte der Sprecher der SPD-Fraktion für Datenschutz, Jonas Weber. „Meiner Auffassung nach geht die AfD aber über die Grenze des Rechts hinaus.“ Ein rechtsfreier Raum bestehe jedoch nicht.

Laut dem Grünen-Politiker Sckerl weist die Plattform „schwerwiegende datenschutzrechtliche Mängel“ auf. Datenschutzwidrig sei etwa der Umgang mit Altersgrenzen.

Die Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hatte kritisiert, personenbezogene Daten, aus denen eine politische Meinung hervorgeht, dürften laut Datenschutzgrundverordnung nur bei einem erheblichen öffentlichen Interesse erhoben werden. Auf der vergangene Woche freigeschalteten Seite können „Vorfälle“ aus Rubriken wie „Gewalt an der Schule“ und „Mobbing“, aber auch „politische Beeinflussung“ und „Neutralität“ gemeldet werden. Der AfD-Bildungsexperte Rainer Balzer sagte, Fachleute hätten sich darum gekümmert, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Seit Herbst 2018 hat die AfD schon in mehreren Bundesländern solche Portale online gestellt. In Mecklenburg-Vorpommern hatte der dortige Landesdatenschutzbeauftragte im September ein entsprechendes Portal verboten. In dem Bundesland war das AfD-Portal von der Partei betrieben worden, nicht wie in Baden-Württemberg von der Fraktion.

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Erstellt:
20. November 2019, 06:19 Uhr

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