Unterhaltspflicht

Debatte um den Unterhaltsvorschuss

Die Koalition wollte bei säumigen Eltern den Unterhaltsvorschuss konsequenter eintreiben. Jetzt diskutiert sie über Kürzungen bei staatlichen Leistungen.

Der Staat hat Mühe, vorgeschossenes Unterhaltsgeld einzutreiben.

© imago//Thomas Trutschel

Der Staat hat Mühe, vorgeschossenes Unterhaltsgeld einzutreiben.

Von Jacqueline Westermann

Vor wenigen Tagen machte der Paritätische Gesamtverband eine „Giftliste“ publik. Das „Vorschlagsbuch“ einer Arbeitsgruppe von Bundeskanzleramt, Ministerien und kommunalen Spitzenverbänden mit dem Namen „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ macht Einsparvorschläge. Dazu gehört, die 2017 beschlossene Ausweitung des Unterhaltsvorschusses rückgängig zu machen.

Dank dieser springt der Staat zeitlich unbegrenzt für säumige Unterhaltspflichtige ein und zahlt auch für 12- bis 18-jährige Kinder. Fraglich ist, ob der Schritt zurück – wie behauptet – eine Milliarde Euro sparen würde, wenn der Unterstützungsbedarf über andere Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld abgefedert werden soll, wie es die kommunalen Spitzenverbände vorschlagen.

Die meisten geschiedenen Männer könnten bezahlen

Hauptsächlich sind Kommunen und Länder für Vorschuss und Rückforderung zuständig. 3,2 Milliarden Euro zahlte der Staat 2024 an Vorschüssen, nur 17 Prozent davon holten Bund und Länder zurück.

Schon einmal, im Jahr 2008, musste der Unterhaltsvorschuss als Sparmaßnahme herhalten. Seitdem wird das Kindergeld komplett vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. Anders ist es, wenn das andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nachkommt. Getrenntlebende Eltern erhalten das Kindergeld dann jeweils zur Hälfte. Neben einer Reform für eine bessere Rückgriffquote und Sanktionierung säumiger Eltern hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag verabredet, das Kindergeld nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen zu wollen.

Dafür kämpft auch Delia Keller. Vor drei Jahren startete sie ihre Petition „Kindergeld für alle Kinder! Keine Abzüge für Kinder Alleinerziehender!“, die sie Ende März sie sie an die Bundesregierung übergab. Die vollständige Anrechnung nennt sie eine „unglaubliche Ungerechtigkeit“: Es würden die bestraft, die Verantwortung übernähmen. Keller plädiert auch dafür, den Vorschuss länger zu zahlen, weil Unterhaltspflicht auch über den 18. Geburtstag hinaus bestehe. Es sei unverständlich, dass junge Erwachsene dann schaffen sollen, was der Staat selbst kaum schafft – den Unterhalt des säumigen Elternteils einzufordern.

Regeln sollten nachgeschärft werden

Keller ist seit mehr als zwölf Jahren alleinerziehend. Von Anfang an habe sie darum kämpfen müssen, dass der Vater ihrer zwei Kinder seinen Unterhaltspflichten nachkomme. Seit 2022 erhält sie den Vorschuss, weil der Vater angibt, nicht zahlen zu können. Bis zu 75 Prozent der geschiedenen Männer verdienten genug, um zu zahlen, schätzte das ifo-Institut für den MDR. Doch viele fänden Wege, ihre Situation schlechter darzustellen, indem sie etwa Gelder verschöben. Zu oft kämpfe der Staat nicht entschlossen genug für „sein“ Geld, meint Keller. Als in ihrem Fall der Vater nur reduzierten Unterhalt zahlte, habe das Jugendamt den fälligen Betrag nicht pfänden wollen, obwohl ihr Ex-Mann eine Professur innehatte – „weil das angeblich das Verhältnis zwischen Kindern und Vater belastet hätte“.

Für CDU-Familienpolitiker Wolfgang Dahler ist zentral, dass die Regeln nachgeschärft werden – „mit besserer Datenvernetzung, effizienteren Verfahren und einem klaren Vorgehen gegenüber Unterhaltsverweigerern. Wer seine Leistungsfähigkeit bewusst verschleiert, darf damit nicht durchkommen.“ Die Bündelung des Rückgriffs in zentralen Verwaltungsstellen hatte auch die Kommission zur Sozialstaatsreform vorgeschlagen.

Die Verwaltungen müssten handlungsfähiger gemacht werden, sagt Jasmina Hostert, familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Sie verteidigt die Reform von 2017. Für die SPD stehe im Mittelpunkt, „dass junge Menschen nicht durch familiäre Konflikte oder fehlende Unterhaltszahlungen in ihrer Bildungs- und Lebensplanung benachteiligt werden“. Der Vorschuss sichere finanzielle Stabilität während des Schulbesuchs oder im Übergang zu Ausbildung oder Studium.

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Erstellt:
22. April 2026, 14:08 Uhr

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