Den Cyberdelikten auf der Spur

Fallzahl der Straftaten per Internet war nach der Statistik des Polizeipräsidiums Aalen im Jahr 2019 geringer, aber mit höherer Schadenssumme

Wo viel Licht, da viel Schatten. Der alte Sinnspruch gilt auch, wenn man sich die laufende Digitalisierung ansieht. Besonders die Möglichkeiten des weltweiten Datennetzes haben unsere Kommunikation, die Gesellschaft und das Geschäftsleben maßgeblich verändert.Leider nicht immer zum Guten, wie man der Jahresstatistik 2019 des Polizeipräsidiums Aalen entnehmen kann.

Auch Mobbing und sexuelle Belästigungen per Internet gehören zum Deliktbereich der Cyberkriminalität . Symbolfoto: privat

Auch Mobbing und sexuelle Belästigungen per Internet gehören zum Deliktbereich der Cyberkriminalität . Symbolfoto: privat

Von Bernhard Romanowski

AALEN. Die Bandbreite illegaler Aktivitäten und Tatgelegenheiten im und mittels des Internets ist komplexer und vielfältiger geworden und reicht von der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet über „Phishing“ persönlicher Zugangsdaten, Handel mit Waffen und Rauschgift, der Verbreitung von Schadsoftware und Betrugshandlungen bis hin zu Netzwerkeinbrüchen und DDoS-Attacken. Distributed Denial of Service steht für einen von mehreren Rechnern ausgeführter Angriff auf ein Netzwerk, um dessen Zusammenbruch oder Blockierung zu bewirken. Es wird also im Netz spioniert, erpresst, betrogen und Unternehmens- und Kundendaten werden widerrechtlich abgegriffen, um damit eine Vielzahl weiterer Straftaten zu begehen.

Dies alles geschieht unter Nutzung von im Untergrund existierenden Foren innerhalb des Darknet, einer Art Untergrund-Netzwerk für Eingeweihte. 2019 sind beim Polizeipräsidium Aalen die Fallzahlen dieser auch Cybercrime genannten Kriminalität um 5,0 Prozent auf 2029 Fälle (Vorjahr 2135 Fälle) gesunken. Gleichwohl ist eine Zunahme der entstandenen Schadenssumme um 24,2 Prozent auf 2 757 672 Euro zu verzeichnen.

Die Polizei hat zur schnelleren Bearbeitung von Cyberdelikten entsprechende Vorlagen erstellt

In den Untergruppen dieser Deliktart gab es unterschiedliche Entwicklungen: Die Fälle bei den Sexualdelikten via Internet nahmen um 23,4 Prozent auf 82 Fälle ab (2018: 107 Fälle). Die Zahl der Fälle von Erpressung auf sexueller Grundlage, die unter den Sexualdelikten subsumiert sind, erfuhren jedoch eine Steigerung von 1150 Prozent auf 75 Fälle (2018: 6 Fälle). Die Erpressungsdelikte über das Internet allgemein verzeichnen mit einer Zunahme von 112,8 Prozent auf 100 Fälle (2018: 47 Fälle) ebenfalls einen hohen Anstieg.

Die Vermögens-und Fälschungsdelikte in Bezug zum Cybercrime nahmen um 3,4 Prozent (minus 47 Fälle) auf 1320 Fälle – darunter insbesondere die Betrugsfälle – um 4,0 Prozent auf 1236 Delikte ab. Landesweit nahmen die Fälle von Cybercrime auf 27 050 Fälle (plus 6,8 Prozent) zu. Das Aalener Polizeipräsidium weist darauf hin, dass mit den Landkreisen Rems-Murr, Ostalb und Schwäbisch Hall weltbekannte Großunternehmen sowie zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen angesiedelt sind, die durch ihre hohe Innovationskraft oft Marktführer in ihren jeweiligen Produktsegmenten sind“.

Schadsoftware in Form von Erpressungstrojanern stelle weiterhin eine große Bedrohung dar, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler. Hierbei gehen die Täter zusehends professioneller vor und täuschen zum Teil tatsächlich bekannte E-Mail-Absender vor, um die Adressaten dazu zu verleiten, die mit Schadcode infizierten Anlagen ihrer E-Post zu öffnen. Dadurch initiieren sie das vom Adressaten unbemerkte oder auch unbewusste Herunterladen von weiteren Schadcodes aus dem Internet.

„Die Fallzahlen in der polizeilichen Kriminalstatistik spiegeln nicht das tatsächlich zu bearbeitende Fallaufkommen im Bereich des Cybercrime wider“, geben die Verfasser zu bedenken. Das Dunkelfeld werde besonders hoch eingeschätzt, weil beispielsweise Geschädigte einen Hackerangriff nicht bemerken oder aus unterschiedlichen Gründen wie Scham oder Angst vor Verlust der Reputation nicht zur Anzeige bringen.

Agieren die Täter aus dem Ausland oder lässt sich der Handlungsort nicht klären, erfolgt bundesweit trotz Sachverhaltsaufnahme durch die Polizei bislang keine Erfassung der Straftaten in der Kriminalstatistik. „Wir gehen davon aus, dass kleine, mittlere und auch große Firmen – quer durch alle Unternehmensbereiche – in einem hohen Maß von Cybercrime in den verschiedenartigsten Formen betroffen sind“, heißt es aus Aalen. Das dortige Polizeipräsidium reagiere auf die zunehmende Nutzung des Tatmittels Internet mit konzeptionellen und organisatorisch personellen Maßnahmen. So wurden inzwischen Handlungsanweisungen und Bearbeitungsvorlagen zur einfacheren und schnelleren Bearbeitung von Cyberdelikten erstellt.

Des Weiteren versucht die Polizei personell in die Cyberermittlung zu investieren und durch umfassende Prävention die steigenden Zahlen und den damit verbundenen Schaden einzudämmen. Beim Erpressungsphänomen Sextortion (der Begriff setzt sich aus den englischen Wörtern Sex und Extortion = Erpressung zusammen) geben die Täter in den E-Mails den angeschriebenen Opfern vor, sie wären bei sexuellen Handlungen vor der Webcam aufgezeichnet worden. Die Täter drohen mit der Veröffentlichung der Bilder, wenn nicht ein bestimmter Betrag, zumeist in einer digitalen Währung, bezahlt würde.

In aller Regel folgt den Drohungen keine Veröffentlichung, weil die Täter keine entsprechenden Bilder besitzen. Beim Polizeipräsidium Aalen wurden im vergangenen Jahr 209 Fälle von Sextortion registriert. Gerade hier dürfte die Nichtanzeige verübter Straftaten (Dunkelziffer) aus den bereits beschriebenen Gründen besonders hoch sein.

Info

Cybercrime umfasst die Straftaten, die sich gegen das „Tatmittel Internet“,gegen weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten beziehungsweise die mittels dieser Informationstechnik begangen werden. In diesem Deliktbereich wird ein hohes Dunkelfeld angenommen. Aktuell verbreitete Erscheinungsformen von Cybercrime sind gekennzeichnet durch die Infektion und Manipulation von Computersystemen mit Schadsoftware, beispielsweise um persönliche Daten und Zugangsberechtigungen des Nutzers abgreifen und missbräuchlich nutzen zu können (Identitätsdiebstahl), darauf befindliche Daten/Dateien des Nutzers mittels sogenannter Ransomware zu verschlüsseln, um „Lösegeld“ zu erpressen, sie „fernsteuern“ zu können, in sogenannten Botnetzen zusammenzuschalten und für weitere kriminelle Handlungen einzusetzen. (Quelle: Polizeipräsidium Aalen)

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Erstellt:
14. April 2020, 06:00 Uhr

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