Der Duft der Verführung

Amtsgericht Backnang verurteilt 24-Jährigen zu drei Monaten Gefängnis – Staatsanwalt vermutet gewerbsmäßigen Diebstahl

Symbolfoto: Bilderbox - Erwin Wodicka

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Von Hans-Christoph Werner

BACKNANG. Vor dem Amtsgericht hat sich ein junger Mann (24) wegen Diebstahls zu verantworten. Er war erst vor 14 Tagen in Sitzungshaft genommen worden. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu drei Monaten Gefängnis, hob aber den Sitzungshaftbefehl auf. Das heißt, der Verurteilte konnte das Gerichtsgebäude als freier Mann verlassen. Irgendwann wird der in Aspach Lebende einen Brief bekommen, der ihn zum Antritt der Haftstrafe auffordert.

Der Vorfall, der dem Angeklagten vom Staatsanwalt zur Last gelegt wurde, trug sich im Juni vergangenen Jahres zu. Drogeriemärkte haben auch Parfüm im Angebot. Um sich beim Einkauf richtig zu entscheiden, stehen sogenannte Tester bereit. Damit kann man sich etwas Wohlgeruch auf die Haut sprühen und vergleichen. Eine Parfümmarke hat es dem 24-Jährigen besonders angetan. Der Markenname hat nur vier Buchstaben und verwendet ein Synonym für „Chef“. Auch nobler Kleidungsstücke wegen ist die Marke berühmt. So schwingt vielleicht etwas von dieser Berühmtheit im Parfümduft mit. Kurz das Testerfläschchen angewendet, steckt der junge Mann das Fläschchen in die Hosentasche. Aber er weiß um das Sicherungsetikett an dem Tester, das er noch loswerden muss. So schlendert er weiter durch den Verkaufsraum, entfernt das Etikett und verbirgt das Fläschchen unter Strümpfen. Um es bei anderer Gelegenheit mitzunehmen?

Was dem Mann nicht bewusst ist: Er wurde bei all diesen Aktionen von den Überwachungskameras des Hauses gefilmt. Als er sich dem Ausgang nähert, wird er von einer Ladendetektivin angesprochen. Diskret in einen Nebenraum gebeten, will er von der Sache nichts wissen, hat leider keinen Ausweis dabei, gibt einen Fantasienamen an und hat einen dringenden Anschlusstermin. Der Ladendetektivin gelingt es, den nach draußen Drängenden in ein längeres Gespräch zu verwickeln. So hat die Polizei, von einer Kollegin alarmiert, Zeit, einzutreffen. Die Detektivin hatte auf dem Überwachungsvideo ferner gesehen, dass sich der Parfümfreund zuvor an einer kleinen Flasche Wodka gütlich getan und diese leer ins Regal zurückgestellt hatte. Die Polizei nimmt den Ertappten zur Feststellung der Personalien mit aufs Revier.

Ein gutes halbes Jahr später ist die Sache vor dem Amtsrichter. Irgendwie gibt der Angeklagte das, was der Staatsanwalt mit seiner Anklageschrift vorgetragen hat, auch zu. Dass der junge Mann nicht alle Feinheiten des deutschen Justizsystems versteht, mag daran liegen, dass er des Deutschen nicht mächtig ist. Er kann sich nur in der englischen Sprache mitteilen. Irgendwie sollen bei der Sache noch drei Bekannte, die der Angeklagte im Drogeriemarkt traf, eine Rolle gespielt haben. Der Richter kürzt die Sache ab und führt das Video der Überwachungskamera vor. Gegen den im Bild festgehaltenen Tatbestand kann man schlecht etwas vorbringen.

Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt. Schon mehrfach ist er auffällig geworden. 2014 nach Deutschland eingereist, wird er mit Drogen erwischt. Drei Jahre später sitzt er wegen Diebstahls und Hehlerei Jugendarrest ab. Ein Jahr später ist es Körperverletzung, die er sich zuschulden kommen lässt. Wiederum ein Jahr später kümmert sich eine Familie rührend um ihn. Die Tochter ist seine Freundin. Aber im Streit verletzt er diese. Im Januar 2019 erhält er vom Backnanger Amtsgericht deswegen eine Bewährungsstrafe. Der Richter will ihm nochmals eine Chance geben.

Dieser Bewährungsbruch wiegt jetzt schwer vor Gericht. Für den Staatsanwalt sieht das alles, so macht er in seinem Plädoyer deutlich, ein wenig nach gewerbsmäßigem Diebstahl aus. Schließlich konsumiert der Angeklagte neben Alkohol alle möglichen Drogen. Und dieser Konsum muss irgendwie finanziert werden. Er fordert vier Monate Gefängnis. Die Strafe kann, weil keine günstige Sozialprognose vorliegt, nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Sein Verteidiger meint es etwas gnädiger und hält einen dreimonatigen Aufenthalt hinter Gittern für ausreichend. Schließlich sei dem Drogeriemarkt durch den wiedergefundenen Tester kein Schaden entstanden. Und sein Mandant habe jetzt hier in der Verhandlung seinen Wunsch nach einer Drogentherapie geäußert.

Der Richter betont in seinem Urteil, dass der Tatbestand des Diebstahls mit dem Einstecken des Testers erfüllt sei. Der Bericht der Bewährungshelferin, aus dem der Richter zuvor vorgelesen habe, werfe kein gutes Licht auf den Angeklagten. Er muss dem Staatsanwalt beipflichten: keine günstige Sozialprognose. Der Verurteilte habe leider die Chance, so der Richter, die er ihm mit seinem Richterspruch vor mehr als einem Jahr eingeräumt habe, nicht genutzt.

Ledig seiner Handschellen lassen die Justizbeamten, die den jungen Mann hergebracht haben, wenigstens diesen Service angedeihen und fahren ihn in seine Unterkunft nach Aspach.

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Erstellt:
3. April 2020, 06:00 Uhr

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Achtung: Diese Aufnahme stammt nicht aus Bartenbach, sondern ist ein Symbolfoto. Jene Fotos, die am Mittwoch im Sulzbacher Teilort aufgenommen worden sind, wurden bisher nirgendwo veröffentlicht. Sie werden erst noch von Experten überprüft. Quelle: FVA Baden-Württemberg
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