Visaerteilung
Karlsruhe: Rasche Entscheidung über Visa gefordert
Ein hochrangiger Ex-Richter aus Afghanistan und seine Familie mit Aufnahmezusage versuchen seit Jahren, nach Deutschland zu kommen. Nun gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung aus Karlsruhe.
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Ein Afghanischer Ex-Richter bekommt Einreisevisa für Deutschland. (Symbolbild)
Von dpa
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat Deutschland verpflichtet, schnell über Visa-Anträge eines afghanischen Ex-Richters und seiner Familie zu entscheiden. Die Entscheidung habe "umgehend" zu erfolgen, heißt es in einem heute veröffentlichten Beschluss des Zweiten Senats. Die 3. Kammer verwies die Sache auch nicht an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurück, das als Vorinstanz mit dem Fall beschäftigt war. Die Karlsruher Richterinnen und Richter begründeten dies mit der "besonderen Dringlichkeit" und der "Besonderheit" des Falles.
Beschwerdeführer waren ein ehemaliger Richter am Obersten Gericht Afghanistans, seine Ehefrau und die vier gemeinsamen Kinder. Sie hatten mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde und einen Eilantrag in Karlsruhe eingereicht mit dem Ziel der Erteilung eines vorläufigen Visums zur Einreise nach Deutschland. Laut GFF wartete die Familie seit zweieinhalb Jahren in Pakistan.
Antrag in Vorinstanz abgelehnt
Das Bundesinnenministerium hatte sie im Jahr 2022 in das Aufnahmeprogramm "Überbrückungsliste" gesetzt. Das Auswärtige Amt hatte nach Angaben des Gerichts im Juli 2025 mitgeteilt, dass keine Sicherheitsbedenken bestünden und eine Aufhebung der Aufnahmeerklärung nicht beabsichtigt sei. Das OVG Berlin-Brandenburg hatte den Eilantrag der Familie abgelehnt.
Die neue Bundesregierung von Union und SPD hatte die Aufnahmeprogramme Anfang Mai vorerst gestoppt. In den vergangenen Wochen kamen dann aber mit mehreren Flügen Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage von Pakistan nach Deutschland. Insgesamt hoffen noch knapp 1.900 Afghaninnen und Afghanen aus verschiedenen Aufnahmeprogrammen auf eine Aufnahme in Deutschland. Darunter sind auch ehemalige Ortskräfte mit ihren Angehörigen. Sie hatten vor der erneuten Machtübernahme durch die Taliban vor mehr als vier Jahren für deutsche Institutionen gearbeitet.
