DFB-Sportgerichtsverfahren gegen Jatta bleibt angesetzt

dpa Frankfurt/Hamburg. Die Einstellung der Ermittlungen der Hamburger Behörden gegen Bakéry Jatta vom Zweitligisten Hamburger SV hat zunächst keine Auswirkungen auf das Sportgerichtsverfahren beim Deutschen Fußball-Bund. „Die Entscheidung des Bezirksamts Hamburg hat keinen Einfluss. Solange der 1. FC Nürnberg seinen Protest aufrechterhält, findet der Termin vor dem DFB-Sportgericht am 9. September mit der Beweisaufnahme statt“, sagte der Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz der „Bild“-Zeitung.

Hamburgs Bakery Jatta steht auf dem Feld. Foto: Christian Charisius/Archivbild

Hamburgs Bakery Jatta steht auf dem Feld. Foto: Christian Charisius/Archivbild

Nachdem in der „Sport Bild“ über Zweifel an Jattas Identität berichtet worden war, hatten in der Folge Nürnberg, der VfL Bochum und der Karlsruher SC Protest gegen die Wertung der jeweils verlorenen Spiele gegen den HSV eingelegt. Eine Entscheidung darüber müsste das Sportgericht fällen.

Am Montag hatte das Hamburger Bezirksamt mitgeteilt, dass aus den „vorliegenden Unterlagen“ keine belastbaren Anhaltspunkte hervorgehen würden, „die ausländerrechtliche Maßnahmen begründen würden“. Die Behörde hatte seit zweieinhalb Wochen in einem Anhörungsverfahren die Identität des Gambiers geprüft. „Die aufgekommenen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben“ des Fußballers hätten sich „im Rahmen der Anhörung nicht bestätigt“. Nach dem „Sport Bild“-Bericht war spekuliert worden, der Afrikaner könne anders heißen und älter sein, als er bei seiner Einreise in Deutschland 2015 angegeben hat.

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Erstellt:
3. September 2019, 09:00 Uhr

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