Sozialstaat
Die Nullrunde beim Bürgergeld – und wie es jetzt weitergeht
Auch im Jahr 2026 wird es eine Nullrunde beim Bürgergeld geben. Wir erklären, woran das liegt, und was die nächsten Pläne von Arbeitsministerin Bärbel Bas sind.

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Beim Bürgergeld soll es zum 1. Januar 2026 eine Nullrunde geben.
Von Tobias Peter
Bürgergeldempfänger müssen sich zum 1. Januar 2026 auf eine Nullrunde einstellen. Der Regelsatz für Alleinstehende wird damit voraussichtlich auch im kommenden Jahr 563 Euro betragen. „Der gesetzlich festgelegte Fortschreibungsmechanismus führt zum 1. Januar 2026 zu keiner Veränderung der Regelbedarfshöhen“, sagte ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung. Damit ist klar: Auch für alle anderen Personengruppen bleibt der Regelsatz so, wie er ist. Bei den Kindern bedeutet das je nach Altersgruppe: Es gibt 357 Euro (bis zum Alter von 5 Jahren), 390 Euro (6-13 Jahre) oder 471 Euro (14-17 Jahre).
Bereits zu Beginn dieses Jahres hatte es eine Nullrunde gegeben – so wie sie jetzt wieder kommen soll. Beide Male hat dies damit zu tun, dass das Bürgergeld in einem Punkt anders berechnet wird, als es zuvor bei Hartz IV der Fall war. Und letztlich auch damit, dass es deshalb im Jahr 2024 zu einer sehr starken Erhöhung gekommen ist.
Alles eine Frage der Berechnung
Worum geht es? Auch zu Zeiten von Hartz IV wurde das Bürgergeld regelmäßig angepasst – mit einem Mischindex, bei dem die Entwicklung von Preisen und Löhnen berücksichtigt wurde. Bei der Preisentwicklung wurden allerdings Daten herangezogen, die teils schon recht lang zurücklagen. In der Corona-Krise und vor allem nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine stieg die Inflation in Deutschland rasant an. Das führte zu großen Problemen. Denn eine entsprechende Erhöhung des Regelsatzes war ja erst mit erheblicher Verzögerung vorgehen.
Im Kern funktioniert die Erhöhung des Regelsatzes auch heute noch so. Doch um für drastische Inflationsfälle vorzubauen, hat man bei der Einführung des Bürgergelds im Jahr 2023 einen zweiten Berechnungsschritt hinzugefügt. Hierbei wurde mit besonders aktuellen Daten auf die Inflationsentwicklung geschaut. Das Problem dabei: Es kann sich bei dieser Methode im Nachhinein auch schon einmal herausstellen, dass das Bürgergeld, so wie es berechnet wurde, eigentlich zu hoch ist.
Im Jahr 2024 schoss der Regelsatz auch wegen der heftigen Inflation in dem Zeitraum, aus dem die Daten herangezogen wurden, um 61 Euro nach oben – eine Erhöhung um 12 Prozent. Danach sind die Preise aber nicht mehr so stark gestiegen. Dies hat dann zu einer Nullrunde im Jahr 2025 geführt. Und es ist auch der Grund dafür, dass die Sozialleistung im kommenden Jahr nicht erhöht wird. Das ist, wenn man so will, der Ausgleich dafür, dass die Erhöhung – im Nachhinein betrachtet – im Jahr 2023 zu hoch ausgefallen ist. Gekürzt werden darf der Regelsatz nicht. Hier gilt laut Gesetz ein so genannter Besitzschutz.
Paritätischer Gesamtverband warnt vor Not
Der Paritätische Gesamtverband übte nun harte Kritik, weil es 2026 erneut zu einer Nullrunde kommen soll. „Die Preise steigen stetig, Pensionen und Abgeordnetendiäten wurden deutlich erhöht“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Joachim Rock, unserer Redaktion. „Die zweite Nullrunde im Bürgergeld hintereinander bedeutet mehr Not und wachsende Ausgrenzung derer, die am wenigsten haben“, fügte er hinzu.
Im schwarz-roten Koalitionsvertrag heißt es übrigens: „Wir werden den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückführen.“ Das würde bedeuten: Probleme wie zuletzt gäbe es nicht mehr. Im Fall eines starken Inflationssprungs würden aber wieder Rufe nach Einmalzahlungen laut, weil der Regelsatz dann zu knapp wäre.
In Kürze will Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auch erste Pläne für eine Reform des Bürgergelds vorlegen. Dabei geht es auch um schärfere Sanktionen. „Wer ohne Grund nicht zum Termin kommt, dem wird jetzt deutlich mehr gestrichen“, sagte Bas der „Bild“-Zeitung. Bislang sind in solchen Fällen Kürzungen von 10 Prozent üblich.