Die schwierige Rückkehr deutscher IS-Anhänger

Was tun mit gefährlichen deutschen Islamisten aus Syrien?

Krieg - Wer Deutscher ist, hat ein Recht, nach Deutschland zurückzukehren. Das gilt auch für Menschen, die dem Land den Rücken gekehrt haben, um sich in Syrien und dem Irak der Terrormiliz des sogenannten Islamischen Staats anzuschließen. Das stellt die Politik vor große Probleme.

Frage: Problem 1: Wer, wie viele, warum? – Die Informationslage ist unklar.

Antwort: Die Behörden haben Schwierigkeiten, gesicherte Angaben zur Identität und zu den Aktivitäten der IS-Kämpfer mit deutschem Pass oder Doppelpass zu bekommen. Woher sollen verlässliche Informationen aus Syrien kommen? Derzeit ist von rund 40 Kämpfern die Rede, die in Gewahrsam der kurdischen Streitkräfte sitzen und einen deutschen Pass oder Doppelpass haben. In der Region leben derzeit auch etwa 270Frauen und Kinderin Gefängnissen oder Lagern. Der CDU-Innenexperte Armin Schuster hat jetzt gefordert, die Frauen und Kinder aus humanitären Gründen zuerst zurückkehren zu lassen.

Frage: Problem 2: Die Ermittlungen sind schwierig.

Antwort: Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) hat erklärt, eine Rückkehr der deutschen IS-Kämpfer sei nur möglich, wenn sichergestellt sei, dass diese hierzulande „sofort auch einem Verfahren vor Gericht zugeführt werden, wenn sie auch in Untersuchungshaft kommen“. Doch das ist leichter gesagt als getan. Dem Regime Assads können keine Ermittlungen und Verfahren überlassen werden, und der nicht anerkannte Kurdenstaat ist kein Ansprechpartner. Der Bundesnachrichtendienst kommentierte Medienberichte nicht, wonach Agenten seit Monaten Gefangene in Syrien befragen. Gegen 32 von 42 Gefangenen liefen Ermittlungsverfahren, die in 18 Fällen zum Erlass eines Haftbefehls geführt hätten, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Terrortaten im Ausland nachzuweisen ist schwierig – Bekennervideos oder -schreiben sind selten. Von kurdischer Seite kam nun der Vorschlag, vor Ort internationale Sondergerichte unter Verantwortung der Vereinten Nationen einzurichten. Nach Angaben des Sprechers der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), Mustafa Bali, sitzen derzeit rund 1300 ausländische IS-Kämpfer in Gefangenschaft, die im Zweifelsfall ein Prozess erwarten würde.

Frage: Problem 3: Auch Rückkehrer, gegen die nichts vorliegt, können gefährlich sein.

Antwort: Ein Kreis von Personen, deren Zahl unklar ist, könnte ins Landzurückkehren, ohne dass ein Strafverfahren eingeleitet wird, weil juristisch nichts vorliegt. Diese Rückkehrer könnten als Gefährder eingestuft werden – was bedeuten kann, dass ihnen Straftaten bis hin zu einem schwerwiegenden Terroranschlag zugetraut werden. Gefährder können durch den Inlandsgeheimdienst beobachtet oder von der jeweiligen Landespolizei überwacht werden. Der Aufwand, einen Gefährder zu beobachten, ist hoch, für einen Rund-um-die-Uhr-Einsatz sind mindestens 36 Beamte nötig. Mit Blick auf die schlummernde Gefahr potenzieller Gefährder ist für Rückkehrer eine psychologische Betreuung vorgesehen – Ziel: die Abkehr von der islamistischen Ideologie. Insbesondere möglicherweise traumatisierte Kinder sollen Ansprechpartner bekommen.

Frage: Problem 4: Der Entzug der Staatsbürgerschaft ist bisher rechtlich nicht möglich, das Gesetzgebungsverfahren für Doppelstaatler stockt.

Antwort: Laut Artikel 16 Grundgesetz darf die Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden – außer es wird ein Gesetz dazu erlassen und der Betroffene hat eine weitere Staatsangehörigkeit. Etwas mehr als ein Drittel der IS-Kämpfer hat neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit. Die Koalition arbeitet schon länger an einem Gesetz, das den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit in einem solchen Fall erlaubt, damit könnte dann die Einreise verweigert werden. Mehrere Unionspolitiker erhoben am Dienstag den Vorwurf, Justizministerin Katharina Barley (SPD) verschleppe das Gesetzgebungsverfahren. Der Entwurf aus dem Innenministerium sei schon länger fertig. Der Unionsvize Thorsten Frei sagte unserer Zeitung: „Wir könnten und sollten bei diesem Thema längst weiter sein. Wir wollen den IS mit allen Mitteln bekämpfen und ihn nicht schonen.“ Barley wies den Vorwurf zurück. Sie sei mit Bundesinnenminister Horst Seehofer im Gespräch und werde das Vorhaben „zeitnah“ umsetzen. Auch wenn das Gesetz kommt, bestehen verfassungsrechtliche Bedenken darüber, ob es rückwirkend gelten kann.https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.terrormiliz-islamischer-staat-frankreich-will-kinder-von-dschihadisten-aus-syrien-zurueckholen.23cae9ab-0ee8-4803-bf2d-1f182e982fff.html

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Erstellt:
20. Februar 2019, 03:04 Uhr

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