Ordnungsgeld im Bundestag
Die verbale Blutgrätsche muss hart geahndet werden
Das Ordnungsgeld im Bundestag soll drastisch erhöht werden. Gut so, kommentiert Tobias Peter.

© Michael Kappeler/dpa
Von Tobias Peter
Schlimme Fouls im Fußball werden mit der gelben oder auch roten Karte geahndet. Greift der Schiedsrichter nicht durch, entgleitet das Spiel. Wenn sich Profifußballer im Verein danebenbenehmen, bekommen sie oft drastische Geldstrafen – weil sie ein so hohes Gehalt haben, dass sie die Sanktion sonst gar nicht spüren würden. Im Bundestag bricht kein Abgeordneter dem anderen die Knochen. Doch es gibt die verbale Blutgrätsche. Wenn Abgeordnete schwerwiegend gegen die Ordnung oder die Würde des Bundestags verstoßen, droht ihnen ein Ordnungsgeld – mit Recht! Und es ist auch gut, dass das Ordnungsgeld nun von 1000 auf 2000 Euro erhöht werden soll – und von 2000 auf 4000 im Wiederholungsfall.
Die Mindestregeln des Anstands
Aber wird so nicht die Redefreiheit unzulässig eingeschränkt? Von wegen. Die Abgeordneten sind schlicht und einfach gehalten, die Mindestregeln des Anstands einzuhalten. Nur leider ist die Zahl der Regelverletzungen seit dem erstmaligen Einzug der AfD in Bundestag im Jahr 2017 drastisch angestiegen. Dabei ist es die in Teilen rechtsextreme Partei selbst, die für verrohte Äußerungen mit Abstand die meisten Ordnungsrufe kassiert. Die AfD hat also Hass und Hetze in den Bundestag getragen. Jetzt herrscht dort in Sitzungen ein Klima, bei dem manche Schulklasse, die auf der Besuchertribüne sitzt, den Eindruck gewinnen dürfte: „Was ist die Demokratie nur für eine unwürdige Veranstaltung!“ Das darf nicht sein. Die Abgeordneten haben eine Vorbildfunktion. Und daran, ob sie die einhalten, müssen sie sich auch messen lassen.
Wer die Regeln verletzt, muss die entsprechende Sanktion auch wirklich zu spüren bekommen. Sonst nimmt er sie nicht ernst. Das war bei vielen Abgeordneten zuletzt offenbar nicht ausreichend der Fall. Doppeltes Ordnungsgeld hält hoffentlich besser.