Die Welt von oben entdecken

Seit Jahren ist der 15-jährige Sebastian Dörr vom Drohnenflug fasziniert und verbringt einen Großteil seiner Freizeit mit dem ungewöhnlichen Hobby. Doch immer neue Regelungen machen das Fotografieren aus der Luft zunehmend komplizierter.

Mit der Drohne gestartet über dem Hofgut Hagenbach bei einem spätsommerlichen Sonnenuntergang. Eine von Sebastian Dörrs Lieblingsaufnahmen mit seiner Drohne. Foto: privat

Mit der Drohne gestartet über dem Hofgut Hagenbach bei einem spätsommerlichen Sonnenuntergang. Eine von Sebastian Dörrs Lieblingsaufnahmen mit seiner Drohne. Foto: privat

Von Kristin Doberer

BACKNANG. Zunächst kann man nur das leise Surren hören, erst dann kann man die kleine Drohne ausmachen. Je näher sie kommt, desto lauter wird das Brummen, sie bremst ab, nähert sich ganz vorsichtig ihrem Besitzer. Mit viel Fingerspitzengefühl bedient er die Joysticks und Knöpfe, immer wieder wandert sein Blick von der sich nähernden Drohne zu dem Bild, das sie aus der Vogelperspektive auf das angeschlossene Tablet überträgt. Die kleine Drohne kann bis zu 47 Kilometer pro Stunde schnell fliegen, verlangsamt ihre Geschwindigkeit aber, als sie sich weiter nähert und schließlich mittig auf ihrer eigenen, etwa 30 auf 30 Zentimeter großen Landefläche landet. „Die Landematte habe ich mir extra gekauft“, meint Sebastian Dörr. „So kann beim Landen nichts passieren, wenn die Rotoren zum Beispiel Gras oder so etwas streifen.“ Der 15-jährige Schüler ist leidenschaftlicher Drohnenflieger, in seiner Freizeit verbringt er viele Nachmittage auf dem Feldweg hinter seinem Haus in Maubach und erkundet seine Heimat von oben. Seit einigen Monaten fliegt er mit einer Mavic Mini von der Firma dji.

Das ist aber nicht Sebastians erste Drohne, seit der 4. Klasse ist er fasziniert von den kleinen Fluggeräten, über die Jahre hatte er bereits einige Spielzeugdrohnen. Erst als er etwas älter wurde, kam die erste professionellere und größere Drohne dazu. Das Hobby ist nicht nur zeit-, sondern auch kostenintensiv. Die Drohne, mit der Sebastian jetzt fliegt, ist die kleinste und billigste des Herstellers und liegt bei 350 Euro. „Ich habe die Vorgängerdrohne und einen alten Laptop dafür verkauft.“ Seine neue Drohne hat er seit fast einem Jahr, sie nimmt er mit auf Familienausflüge oder in den Urlaub, denn die Rotoren lassen sich leicht einklappen und schon passt das Fluggerät schnell in jede Tasche. Erst kürzlich hatte Sebastian sie bei einer Reise mit seinem Vater von Hamburg nach Flensburg dabei und hat sie häufig genutzt, um Urlaubsbilder aus der Vogelperspektive aufzunehmen und die verschiedenen Orte von oben zu erkunden.

Sebastian Dörr (links) und Jonathan Gmehling bei ihrem Hobby. Foto: A. Becher

© Alexander Becher

Sebastian Dörr (links) und Jonathan Gmehling bei ihrem Hobby. Foto: A. Becher

Ihn fasziniert besonders, dass die Drohne – im Gegensatz zu einem Modellflugzeug – auch ruhig in der Luft „stehen“ bleiben kann. Dadurch habe man mehr Möglichkeiten, um besondere Bilder aufzunehmen. „Es ist eben mehr möglich als nur bei einem Schnappschuss aus dem Flugzeug zum Beispiel.“ Denn obwohl Sebastians Drohne zu den kleineren Modellen gehört, ist technisch einiges machbar: Mit ihr kann er etwa einen Kilometer weit fliegen; verliert die Drohne den Kontakt zum Steuergerät, kommt sie automatisch zu ihrem Ausgangspunkt zurück. Sollte Sebastian sie versehentlich mal in einen Baum, ein Maisfeld oder ein Gebüsch fliegen, stellt die Drohne zum Eigenschutz automatisch ihre Rotoren aus. „Aber mit etwas Geduld und Übung passiert so was gar nicht.“ Geduld braucht er auch immer wieder beim Starten. An der Drohne selbst kann er kaum etwas einstellen, das ist erst möglich, wenn sie mit dem Controller verbunden ist. Dabei kommt es auch bei einem erfahrenen Piloten wie Sebastian immer wieder zu kleinen Komplikationen.

Irgendwann ein kleines Nebengewerbe aufbauen.

Immer mehr Privatpersonen kaufen sich Drohnen, dementsprechend werden die Regeln für deren Gebrauch weiter verschärft. Erst 2020 wurden die Vorgaben ausgeweitet (siehe Infokasten). Und nicht jeder kann einfach losfliegen, für manche Drohnenarten ist ein spezieller Flugschein nötig. Das Alter der Piloten spielt hierbei aber keine Rolle, sondern die Größe des Flugobjekts und die Intention hinter der Fotografie. Bei einer größeren Drohne wird der Flugschein benötigt. Der Drohnenbesitzer muss hier nachweisen, dass er über besondere Kenntnisse verfügt, der Nachweis wird von der Luftfahrtbehörde nach einem Test ausgestellt. Solange man nicht gewerblich fliegen möchte, kann dieser Test auch online abgelegt werden, für die gewerbliche Nutzung muss man sich persönlich prüfen lassen. Sebastian zumindest braucht so einen Schein noch nicht, mit Absicht hat er sich eine kleine Drohne ausgesucht, erst ab 250 Gramm wird der Schein gefordert. „Meine Drohne hat aber ganz genau 249 Gramm“, sagt der Schüler stolz. Häufig beratend dabei ist Sebastians Schulfreund Jonathan. Auch er ist fasziniert von den kleinen Flugobjekten und hat sogar einen Flugschein für seine etwas größere Drohne. Die allerdings hat er kaputt gekauft und muss sie erst reparieren. „Das war viel billiger und eine Kamera austauschen kann ich“, sagt der Schüler. Vieles zu dem Thema lernen die Jungs zum Beispiel auf YouTube oder durch eigenes Ausprobieren. Mit der Drohnenfotografie wollen sie nun auch etwas professioneller werden und irgendwann Auftragsarbeiten, zum Beispiel die Fotografie von Häusern von oben, annehmen. Eine Mail-Adresse und einen Instagram-Auftritt zumindest haben sie sich unter dem Namen „memydrone_i“ schon zugelegt. Das Drohnenfliegen bleibt aber vor allem ein Hobby. „Es macht auch einfach viel Spaß, das schnelle Fliegen, fließende Kurven hinbekommen oder sich selbst Herausforderungen stellen.“ Denn ganz so einfach, wie es oft aussieht, ist das Drohnenfliegen gar nicht. „Man braucht schon etwas Übung und muss darauf aufpassen“, sagt Sebastian. Unvorsichtigen Piloten passiere es auch, dass die Drohne in einem See landet oder in einem Baum hängen bleibt.

Neue Regelungen für Drohnen

Jede Drohne muss nun mit Namen und Adresse des Besitzers beklebt sein, ab einem gewissen Gewicht muss der Besitzer außerdem einen Nachweis über besondere Kenntnisse besitzen, der von der Luftfahrtbehörde ausgestellt werden muss.

Außerhalb von Modellflugplätzen darf nicht überall geflogen werden: nicht über Privatgrundstücken, nicht über sensible Bereiche wie Einsatzorte von Polizei oder Rettungskräften und nicht über An- und Abflugbereiche von Flugplätzen.

Der Betrieb einer Drohne mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über Wohngrundstücken ist verboten. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt – unabhängig von seinem Gewicht – in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.

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Erstellt:
10. Oktober 2020, 16:00 Uhr

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