Streit um Türkisch auf Schulhof erreicht Kultusministerium

dpa/lsw Stuttgart/Blumberg. Soll auf deutschen Schulhöfen nur Deutsch gesprochen werden? Der Ärger um eine Strafarbeit für zwei Mädchen nach einem Pausenplausch auf Türkisch erreicht das Kultusministerium. Und wenn die Mädchen Englisch gesprochen hätten?

Der Ärger um eine Strafarbeit für zwei Grundschülerinnen wegen einer Pausenhof-Unterhaltung auf Türkisch zieht Kreise. Im Kultusministerium in Stuttgart liegen jetzt Dienstaufsichtsbeschwerden gegen eine Lehrerin, die Schulleiterin und einen Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Freiburg vor. Das Ministerium bestätigte den Eingang am Freitag. Zuvor hatte die „Stuttgarter Zeitung“ darüber berichtet.

Anfang Juli hatten sich zwei Mädchen in einer Unterrichtspause der Schule in Blumberg (Schwarzwald-Baar-Kreis) auf einem Klettergerüst auf Türkisch unterhalten. Andere Kinder erzählten das der Lehrerin. Sie verhängte daraufhin eine Strafarbeit. Darin sollten die Mädchen schreiben, warum in der Schule nur Deutsch gesprochen werde. Die Mutter eines der Kinder geht dagegen mit Hilfe des Rechtsanwalts Yalcin Tekinoğlu vor.

Der Streit dreht sich unter anderem um die Frage: Gibt es an der Schule eine Vereinbarung, dass alle Kinder ausschließlich Deutsch sprechen? Das Kultusministerium sagt ja. Tekinoğlu widerspricht unter Berufung auf die Familie des Mädchens. Die Eltern hätten keine Kenntnis einer solchen Vereinbarung gehabt.

Der Rechtsanwalt kritisierte die Behörden: Sie hätten von ihm geforderte Auskünfte bisher nicht gegeben. Eine Frage sei dabei, ob nur so genannte Migrantensprachen wie Türkisch oder Arabisch sanktioniert würden. Was wäre, hätten die Kinder Englisch gesprochen?

Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) reagierte mit dem Hinweis, dass es keine Rechtsgrundlage gebe, um von staatlicher Seite Gespräche nur in deutscher Sprache vorzuschreiben. Sie finde es aber gut, wenn sich Schulgemeinschaften zum Beispiel auf ein Handyverbot einigen oder darauf, dass auf dem gesamten Schulgelände Deutsch gesprochen werde. Die Grundschule in Blumberg sei kein Einzelfall. „Ganz wichtig ist mir bei solchen klaren Vorgaben aber immer, dass sie in der Schulkonferenz oder in der Schulgemeinschaft insgesamt besprochen und festgelegt werden.“

Die Landesregierung hatte in einer Stellungnahme zu einem Antrag der AfD im Landtag zu dem Thema im Jahr 2017 auf das Persönlichkeitsrecht der Kinder hingewiesen. „Von dieser Gewährleistung umfasst ist auch das Recht, mit anderen Menschen in der eigenen Sprache zu kommunizieren.“ Schüler, die außerhalb des Unterrichts im Schulgebäude oder auf dem übrigen Schulgelände in einer anderen als der deutschen Sprache zueinander sprechen, bewegten sich innerhalb des Schutzbereiches des Grundgesetzes.

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Erstellt:
7. August 2020, 14:15 Uhr

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