Bundesregierung
Diese Regeln werden beim Bürgergeld verschärft
Die Spitzen von Union und SPD sind sich einig: Wer Termine versäumt und seine Pflichten verletzt, soll künftig schneller und härter Sanktionen zu spüren bekommen.

© Jan Woitas/dpa
Die Vermittlung in einen Job soll für Bürgergeldempfänger künftig wieder Vorrang vor Aus- und Weiterbildung haben.
Von Tobias Peter
Am Ende drückt es derjenige, der am wenigsten mit dem Kompromiss zu tun hat, am drastischsten aus. „Das Bürgergeld ist Geschichte“, sagt CSU-Chef Markus Söder bei der Pressekonferenz am Tag nach dem Koalitionsausschuss im Kanzleramt.
Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatten den Kompromiss in schon länger andauernden Verhandlungen vorbereitet – unter Einbeziehung von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt. Beim Koalitionsausschuss gab es dann weitere Einigungen, die nun rasch in den Gesetzentwurf eingearbeitet werden sollen. Das Wichtigste in Fragen und Antworten.
Ist das Bürgergeld tatsächlich Geschichte?
Der Name Bürgergeld ist bald Vergangenheit. Eine Grundsicherung wird es aber auch künftig geben. Dabei ändert sich auch keineswegs alles. Was bleibt: Das Jobcenter erstellt mit dem einzelnen Langzeitarbeitslosen einen so genannten Kooperationsplan, in dem Rechte und Pflichten festgelegt werden. Was sich ändert: Die Sanktionen gegen diejenigen, die sich verweigern, sollen verschärft werden.
Was bedeutet das praktisch?
Gerade bei denjenigen, die gar nicht erst zum Jobcenter kommen, sollen künftig härtere Regeln gelten. Wer seinen ersten Termin im Jobcenter versäumt, wird unverzüglich zu einem zweiten geladen. Wer dann immer noch wegbleibt, dem wird der Regelsatz um 30 Prozent gekürzt. „Bleibt ein dritter Termin ungenutzt, werden die Geldleistungen komplett eingestellt“, heißt es im Einigungspapier von CDU, CSU und SPD. Und weiter: „Erscheint der Leistungsberechtigte zum darauffolgenden Monat nicht, werden alle Leistungen einschließlich der Kosten der Unterkunft komplett eingestellt.“ Ausnahmen soll es in im Härtefall geben, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen, darunter psychische Erkrankungen. Die Idee dahinter: Wer sich nicht meldet, braucht die Grundsicherung nicht. Man behandelt ihn dann früher oder später wie jemanden, der gar nicht existiert.
Und was ist mit denen, die zum Jobcenter kommen, aber die Arbeitsaufnahme verweigern?
„Sofern der Leistungsberechtigte die Arbeitsaufnahme verweigert, werden im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Geldleistungen gestrichen“, heißt es im Papier der Koalitionsspitzen. Eine solche Streichung des gesamten Regelsatzes bei Totalverweigerern ist bereits heute möglich, kommt aber praktisch wegen der hohen verfassungsrechtlichen Hürden kaum vor. Insofern ist es eine spannende Frage, was genau im Gesetzentwurf steht, also ob die praktische Handhabe von Sanktionen für die Jobcenter hier tatsächlich einfacher wird. Klar ist: In diesen Fällen soll die Leistung für die Unterkunft nicht gestrichen werden. Das Geld soll aber direkt an den Vermieter gehen. Bei allen drastischen Sanktionsverschärfungen ist damit zu rechnen, dass früher oder später das Bundesverfassungsgericht darüber entscheidet.
Was genau bedeutet die Rückkehr zum Vermittlungsvorrang?
Als aus Hartz IV das Bürgergeld wurde, war ein Kern der Reform, dass es nicht mehr zwingend darum gehen sollte, Menschen in einen Job – egal welchen – zu vermitteln. Stattdessen sollten Aus- und Weiterbildung gleichwertige Optionen sein. Damit sollten vermieden werden, dass Menschen zwar in Jobs vermittelt werden, aber sehr bald wieder arbeitslos sind. Jetzt soll Qualifizierung bei den unter 30-Jährigen Vorrang haben. Für die anderen gilt: Es geht zuallererst um die Vermittlung in einen Job. Der Lkw-Fahrer soll Lkw-Fahrer bleiben und nicht umgeschult werden.
Wie ist es mit der Höhe des Bürgergeldes?
Die ist für das kommende Jahr schon vor einiger Zeit berechnet worden. Der Regelsatz für Alleinstehende wird in 2026 nicht erhöht und bleibt bei 563 Euro. Die zweite Nullrunde in Folge hat auch damit zu tun, dass das Bürgergeld einen Berechnungsmechanismus hat, der die Menschen besser vor Inflation schützen sollte. Dieser Mechanismus hat zeitweise zu sehr starken Erhöhungen geführt, die nun durch ausbleibende Erhöhungen abgefedert werden. Grundsätzlich hat Schwarz-Rot sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, sich auch mit dem Erhöhungsmechanismus noch mal zu beschäftigen.