Neue Grundsicherung statt Bürgergeld
Diese Strafen drohen bei fehlender Kooperation
Wer Termine künftig versäumt oder Pflichten nicht erfüllt, muss mit drastischen Leistungskürzungen bis hin zur kompletten Streichung rechnen.

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Bei Pflichtverletzungen drohen Leistungskürzungen.
Von Lukas Böhl
Mit der Reform des Bürgergelds stellt die Bundesregierung das gesamte System der staatlichen Unterstützung neu auf. Künftig ist von der „neuen Grundsicherung“ die Rede. Sie bringt nicht nur neue Pflichten für Arbeitssuchende mit sich, sondern auch deutlich härtere Strafen bei Pflichtverletzungen. Wer Termine nicht wahrnimmt, Auflagen nicht erfüllt oder eine Arbeit ablehnt, muss künftig mit empfindlichen Kürzungen oder sogar dem vollständigen Wegfall seiner Leistungen rechnen.
Strengeres Vorgehen bei Terminversäumnissen
Ein zentrales Element der Reform ist die verschärfte Sanktionspraxis bei sogenannten Meldeversäumnissen, wenn Leistungsbeziehende nicht zu Terminen im Jobcenter erscheinen. Die bisherige Stufenregelung mit mehreren Warnungen und kleinen Kürzungen entfällt. Stattdessen greifen die Sanktionen schneller und härter:
- Erster verpasster Termin: Das Jobcenter lädt zu einem zweiten Termin ein.
- Zweiter verpasster Termin: Die Leistungen werden um 30 Prozent gekürzt.
- Dritter verpasster Termin: Die Geldleistungen werden vollständig gestrichen.
- Weiteres Nichterscheinen: Werden auch in den Folgemonaten Termine nicht wahrgenommen, entfallen sämtliche Leistungen inklusive der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Nur in nachweisbaren Härtefällen (z.B. Krankheit oder andere schwerwiegende Gründe) können Sanktionen ausgesetzt oder rückgängig gemacht werden. Ein einfaches Versäumen eines Termins ohne triftigen Grund kann dagegen schnell existenzielle Folgen haben.
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Kooperationsplan wird zur Pflicht
Neu ist auch der verpflichtende Kooperationsplan, der direkt nach der Antragstellung gemeinsam mit dem Jobcenter erstellt wird. Darin werden individuelle Schritte zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt festgehalten. Sowohl Rechte als auch Pflichten werden darin klar definiert.
Kommt dieser Plan nicht zustande, erlässt das Jobcenter einen Verwaltungsakt mit denselben Vorgaben. Verstößt eine leistungsberechtigte Person gegen die darin festgelegten Pflichten, folgt automatisch ein weiterer Verwaltungsakt mit konkreten Rechtsfolgen. In der Regel eine Leistungskürzung.
Konsequenzen bei Arbeitsverweigerung
Die neue Grundsicherung sieht auch bei einer verweigerten Arbeitsaufnahme schärfere Sanktionen vor. Wer eine zumutbare Beschäftigung ablehnt oder sich einer Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund entzieht, muss mit drastischen Konsequenzen rechnen:
- Erste Pflichtverletzung: Leistungsminderung um 30 Prozent.
- Verweigerung einer Arbeitsaufnahme: Vollständiger Wegfall der Geldleistungen.
In diesem Fall werden lediglich die Kosten der Unterkunft direkt an den Vermieter überwiesen, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Alle weiteren Zahlungen entfallen.
Mehr Druck auf Eltern und junge Erwachsene
Auch bestimmte Gruppen geraten stärker unter Druck. Eltern mit Kindern unter drei Jahren sind künftig verpflichtet, sich ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes beraten zu lassen und, sofern Betreuungsangebote verfügbar sind, an Integrationsmaßnahmen teilzunehmen. Ziel ist es, längere Erwerbspausen zu verhindern.
Für unter 30-Jährige soll außerdem stärker auf Qualifizierung gesetzt werden. Gleichzeitig gilt der Grundsatz des „Vermittlungsvorrangs“. Jede zumutbare Beschäftigung hat Vorrang vor weiterführenden Maßnahmen. Wer sich weigert, riskiert auch hier Sanktionen.