Rückruf bei Lidl und Netto
Diese Wurst darf nicht verzehrt werden
Bei den beiden Discountern wird aktuell Wurst zurückgerufen. Bei der Haltbarmachung kam es zu einem Fehler.

© Metten Fleischwaren GmbH & Co. KG
Betroffen ist dieses Produkt.
Von Lukas Böhl
Betroffen ist eine Charge der „Dicke Sauerländer Bockwurst“ in der 5x80g-Dose der Metten Fleischwaren GmbH & Co. KG. Betroffen sind lediglich Produkte mit der Chargennummer L-2798183, dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 05.09.2026 und der Uhrzeitangabe „21:00 bis 21:50 Uhr“. Prüfen Sie die Dosen auf diese Angaben. Andere Chargen der Bockwurst sind nicht betroffen und können normal verzehrt werden.
Warum der Rückruf?
Laut dem Hersteller kam es bei der Haltbarmachung der Bockwurst zu einem Fehler. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Würste vor Erreichen des MHD verderben. Aus diesem Grund wird vom Verzehr der Würste abgeraten.
Wo wurde das Produkt verkauft?
Das Produkt wurde in Teilen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen in den Filialen von Netto und Lidl verkauft. Zudem wurde es im Werksverkauf von Metten in Finnentrop angeboten.
Was sollten Kunden jetzt tun?
Die Wurst sollte nicht verzehrt werden. Die Dosen können beim Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde, zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet. Ein Kassenbon ist dazu nicht nötig.
Bei Fragen können sich Kunden an den Verbraucherservice von Metten wenden:
- Tel.: 02721/515-156
- E-Mail: verbraucherservice@metten.net