Rückruf von Mate Tee

Dieser Tee darf nicht getrunken werden

Wegen eines gesundheitsschädlichen Stoffs wird dieser Mate Tee zurückgerufen. Alle Infos zur Warnung hier.

Mate Tee (Symbolbild).

© LukasHorna / shutterstock.com

Mate Tee (Symbolbild).

Von Lukas Böhl

Ein spezieller Mate-Tee des Herstellers PIPORE wird derzeit aus dem Verkehr gezogen. Der Grund: Das Produkt überschreitet die zulässigen Grenzwerte eines gesundheitsschädlichen Stoffes. Betroffen ist eine konkrete Charge, die bundesweit über den Groß- und Einzelhandel vertrieben wurde.

Betroffenes Produkt im Überblick

Bei dem Rückruf handelt es sich um den Artikel „PIPORE Yerba Mate Tee“ in der 250-Gramm-Packung. Die Verpackung ist eine rote Wachspapiertüte. Die betroffene Charge trägt die Los-Kennzeichnung 77830/E, wurde im Januar 2023 produziert und ist mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis Ende Dezember 2025 versehen. Importiert wurde der Tee von Yara Food mit Sitz in Enschede (Niederlande). Inverkehrbringer für den deutschen Markt ist Jamil Alhaj Abboud aus Theley im Saarland.

Gesundheitsgefährdender Stoff nachgewiesen

Laut offizieller Mitteilung wurde im Produkt eine Überschreitung der Höchstmenge von Anthrachinon festgestellt. Dieser Stoff steht im Verdacht, krebserregend zu sein, und ist in der EU als Kategorie 1B eingestuft – das bedeutet: wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen. Der Konsum der betroffenen Charge kann daher potenziell gesundheitsschädlich sein.

Bundesweite Warnung – mehrere Länder betroffen

Die Warnung betrifft nach aktuellem Stand folgende Bundesländer: Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

Nicht konsumieren, Verkäufer kontaktieren

Verbraucher, die eine Packung des betroffenen Tees erworben haben, sollten das Produkt nicht konsumieren. Stattdessen wird empfohlen, sich umgehend an den Verkäufer zu wenden, bei dem der Tee gekauft wurde. Der Vertrieb erfolgte sowohl über den Großhandel als auch über Einzelhändler.

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Erstellt:
29. Juli 2025, 14:04 Uhr

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