Diskussion über Verwaltungsstellen

Die Synode des evangelischen Kirchenbezirks tagt in Backnang – Wilfried Braun berichtet von der Tagung im März

Bei der Synode geht es um unterschiedlichste Dinge. So zum Beispiel über die Modernisierung der Verwaltung. Foto: privat

Bei der Synode geht es um unterschiedlichste Dinge. So zum Beispiel über die Modernisierung der Verwaltung. Foto: privat

BACKNANG (pm). Die Vertreter der Kirchengemeinden beschäftigten sich bei der Synode unter anderem mit einem Diskussionspapier zur Modernisierung der Verwaltung in der Landeskirche. Der Vorschlag sieht vor, Verwaltungsstellen aus Kirchengemeinden auszulagern.

In der Diskussion äußerten sich die Synodalen kritisch: „Was passiert mit den Menschen, die jetzt auf diesen Stellen sitzen, die gestrichen werden könnten?“, oder „Als Unternehmer mache ich doch meinen Laden auch nicht zu, wenn ich nicht leicht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finde“.

Winfried Klein, im Oberkirchenrat in Stuttgart zuständig für Strukturfragen, hatte den Entwurf zuvor vorgestellt. Demnach sollen Verwaltungsaufgaben der einzelnen Kirchengemeinden in überregionalen Verwaltungszentren gebündelt werden. Bisher gibt es für jede Kirchengemeinde Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger, die sich um Verwaltungsaufgaben in den Kirchengemeinden kümmern. Viele der Kirchenpflegerstellen sind in der Landeskirche nur stundenweise oder nebenberuflich besetzt, daher arbeiten sich auch viele Pfarrerinnen und Pfarrer intensiv in Verwaltungsfragen ein.

Kirchengemeinden können bis 3. Mai Stellungnahmen abgeben

Durch die Verwaltungszentren mit einer großen Anzahl von Fachkräften, so führte Klein aus, könnten deswegen Pfarrerinnen und Pfarrer entlastet werden. Zudem seien die Personalstellen in Verwaltungszentren leichter zu besetzen als bei den bisherigen Kirchenpflegen. Solche Zentren dienten also der eigentlichen Aufgabe der Kirche – das Evangelium zu verkündigen, zu taufen und Abendmahl zu feiern –, weil sie Strukturen gäben, die Gemeindeleben ermöglichten, betonte Klein.

Angestoßen wurden die Überlegungen für eine Verwaltungsreform in der Kirche durch Zukunftsprognosen bis zum Jahr 2060. Demnach erwartet die Landeskirche, dass bis dahin deutlich weniger Menschen zur Kirche gehören werden, zugleich erwartet sie auch deutlich weniger Kirchensteuereinnahmen. Eine Verwaltungsreform sei daher notwendig, insistierte Klein, und begleite den Pfarrplan-Prozess, der die Pfarrstellenverteilung neu regelt. Die Rückfragen und Einwürfe werden weiter beraten. Zudem können Kirchengemeinden bis mindestens 3. Mai Stellungnahmen abgeben. Zeigten sich die Synodalen bei diesem Thema sehr diskussionsfreudig, boten die anderen Tagesordnungspunkte weniger Gesprächsanlass. Unter anderem berichtete Dekan Wilfried Braun von der Tagung der Landessynode im März. Er erinnerte an zwei Aussagen von Landesbischof Frank Otfried July: „Europa fängt bei uns an“ sowie „Wählen Sie Europa“. Zudem stellte er vor, wie ab 2020 gleichgeschlechtliche Paare in Gottesdiensten gesegnet werden können. Dies wird nicht flächendeckend möglich sein, sondern nur in bis zu einem Viertel aller evangelischen Kirchengemeinden in Württemberg. Der Kirchengemeinderat einer Kirchengemeinde muss dabei ebenso mit einer Dreiviertelmehrheit zustimmen wie auch die Pfarrerinnen und Pfarrer der jeweiligen Kirchengemeinde.

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Erstellt:
16. April 2019, 06:00 Uhr

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