Nach Gerichtsurteil

Dobrindt: Polizisten bei Zurückweisungen nicht gefährdet

Der Bundesinnenminister will trotz des Urteils, das Zweifel an der Rechtsmäßigkeit von Zurückweisungen nährt, an seiner Praxis festhalten und versucht, der Polizei Angst zu nehmen.

Nachdem  die Zurückweisung von Asylsuchenden als rechtswidrig erklärt wurde, soll die Polizei nicht für ihr Handeln haftbar gemacht werden können.

© Christoph Reichwein/dpa/Christoph Reichwein

Nachdem die Zurückweisung von Asylsuchenden als rechtswidrig erklärt wurde, soll die Polizei nicht für ihr Handeln haftbar gemacht werden können.

Von red/dpa

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt befürchtet trotz der Gerichtsentscheidung zu Zurückweisungen von Asylsuchenden nicht, dass Polizisten für ihr Handeln haftbar gemacht werden können. „Das ist vollkommen abwegig, dass Polizisten belangt werden, wenn sie das tun, was ihr Auftrag ist“, sagte der CDU-Politiker in der ARD-Talkshow „Maischberger“. Der Auftrag sei von der Politik formuliert worden. „Und deswegen finde ich das eine Einschätzung, die schon weit hergeholt ist.“

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig gewesen. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden.

Polizei muss „rechtssicher“ handeln können

Der Vorsitzende der Bundespolizei in der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf, sagte den Sendern RTL und ntv, es bleibe abzuwarten, ob eine Rechtswidrigkeit grundsätzlich festgestellt werde oder ob es bei den Einzelfällen bleibe. In jedem Fall müssten die Kollegen rechtssicher handeln und dürften bei einer festgestellten Rechtswidrigkeit „nicht persönlich belangt werden“.

Dobrindt hatte am 7. Mai, wenige Stunden nach seinem Amtsantritt als Bundesinnenminister, eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, künftig sollten auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können. Dies soll allerdings nicht für Schwangere, Kinder und andere Angehörige vulnerabler Gruppen gelten.

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Erstellt:
3. Juni 2025, 21:30 Uhr

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