Neues Namensrecht ab 1. Mai
Doppelname ohne Bindestrich für Eltern und Kinder künftig möglich
Seit dem 1. Mai gilt eine neues Namensrecht in Deutschland. Die Neuregelung sorgt für neue Freiheiten bei der Namenswahl – und ermöglicht echte Doppelnamen.

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Wer sich für einen Doppelnamen entscheidet, soll künftig nicht mehr zum Einfügen eines Bindestrichs gezwungen werden.
Von red/AFP
Seit Donnerstag gilt eine neues und liberaleres Namensrecht in Deutschland. Die Neuregelung sorgt für neue Freiheiten bei der Namenswahl. Vor allem Eltern und Kinder können nun einen echten Doppelnamen wählen. Vielfältigere Lebensrealitäten machten das nötig, heißt es im dazugehörigen Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits vergangenes Jahr billigte. Ein Überblick über die Neuerungen:
Wie sieht die bisherige Regelung aus?
Bisher sollten sich Ehepaare für einen gemeinsamen Ehe- beziehungsweise Familiennamen entscheiden, der von beiden geführt wird. Bestimmten sie keinen Familienname, führten sie weiterhin ihre bisherigen Namen. Die- oder derjenige, deren oder dessen Nachname nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, konnte seinen Namen als Begleitnamen vor oder nach dem Ehenamen führen. Dieser wurde aber nicht Teil des Familiennamens.
Bei verheirateten Eltern mit Ehenamen bekamen deren Kinder bislang automatisch diesen als Geburtsnamen. Wenn die Eltern keinen Ehenamen hatten, musste bei der Geburt entschieden werden, welchen Geburtsnamen das Kind bekommen soll. Dies konnte aber nur der Nachnamen eines Elternteils sein, ein Doppelname war nicht möglich.
Was ändert sich beim Familiennamen?
Verheiratete können zusätzlich zu den bisherigen Optionen künftig einen echten Doppelnamen als Ehenamen führen, der sich aus ihrer beider Familiennamen zusammensetzt - und das mit und ohne Bindestrich (zum Beispiel Becker-Schmidt, Becker Schmidt, Schmidt-Becker oder Schmidt Becker).
Auch Kinder können künftig einen aus den Familiennamen ihrer Eltern zusammengesetzten Doppelnamen erhalten. Das gilt auch, wenn die Eltern selbst keinen Doppelnamen führen, und unabhängig davon, ob sie verheiratet sind. Kinder können zudem noch nachträglich einen Doppelnamen erhalten.
Wie viele Namensbestandteile darf es geben?
Liegen bei einer Heirat bereits einer oder zwei Doppelnamen vor, darf der neue Doppelname trotzdem aus nicht mehr als zwei Bestandteilen bestehen. Für deren Ausgestaltung gibt es jedoch eine hohe Flexibilität.
Was passiert bei einer Scheidung?
Im Scheidungsfall können Kinder der Namensänderung eines Elternteils folgen. Diese Regelung dürfte primär für diejenigen gedacht sein, die nach der Scheidung überwiegend bei dem Elternteil leben, das den Ehenamen ablegt.
Ähnliche Regelungen gelten unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Übername neuer Ehenamen, wenn ein Elternteil neu heiratet. Rückbenennungen sind ebenfalls möglich, wenn die neue Ehe wieder aufgelöst wird.
Können Volljährige ihren Namen ändern?
Bislang darf ein Nachname nur in Ausnahmefällen wie etwa Eheschließung, Scheidung oder Adoption geändert werden. Dies ändert sich nun: Künftig können Volljährige ihren Geburtsnamen einmalig durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu bestimmen - unabhängig von Eheschließung oder Scheidung. Volljährige können damit zum Beispiel vom Namen des einen Elternteils zu jenem des anderen wechseln oder einen Doppelnamen auf einen eingliedrigen Namen verkürzen.
Welche Änderungen zielen auf einzelne ethnische Minderheiten?
Die Bundesregierung will der Selbstbestimmung und Inklusion von Menschen Rechnung tragen, in deren Kulturkreisen Familiennamen traditionell nach dem Geschlecht abgewandelt werden. Damit ist beispielsweise künftig für die sorbische Volksgruppe die Anfügung der Endung „-owa“ und „-ina“ bei Frauen möglich.
Auch die friesische Minderheit kann ihre Tradition und Herkunft in abgeleiteten Namen abbilden - etwa der Nachname „Jansen“, wenn der Vorname des Vaters „Jan“ lautet. Ebenfalls möglich sind Namensgebungen nach dänischer Tradition, die den Familiennamen eines nahen Angehörigen berücksichtigen. Entgegen der Tradition können jeweils auch weibliche Namen als Ausgangspunkt gewählt werden.
Was plant die künftige Bundesregierung?
Die nun in Kraft tretenden Änderungen gehen noch auf die mittlerweile zerbrochene Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP zurück. Der Gesetzesänderungen stimmte im Bundestag aber auch die Union zu. Große Änderungen dürften damit unter der künftigen schwarz-roten Koalition nicht zu erwarten sein. Diese will ihrem Koalitionsvertrag zufolge das Namensrecht zwar „strukturieren und vereinfachen“, mehr Details werden aber nicht genannt.