Spionage-Prozess

Dreieinhalb Jahre Haft für Spionage von AfD-nahem Offizier gefordert

Die Bundesanwaltschaft fordert dreieinhalb Jahre Haft für einen Bundeswehroffizier. Der 54-Jährige hat gestanden, als Spion für Russland gearbeitet zu haben.

Der 54-jährige Angeklagte war zur gleichen Zeit in die AfD eingetreten.

© dpa/Oliver Berg

Der 54-jährige Angeklagte war zur gleichen Zeit in die AfD eingetreten.

Von red/dpa

Die Bundesanwaltschaft hat dreieinhalb Jahre Haft für einen Bundeswehroffizier gefordert, der gestanden hat, sich Russland als Spion angedient zu haben. Etwa im gleichen Zeitraum war der 54-Jährige in die AfD eingetreten. „Die Anklage hat sich in vollem Umfang bestätigt“, sagte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft am Dienstag am Düsseldorfer Oberlandesgericht. Der Hauptmann habe sich Russland „fast penetrant angedient“, um den russischen Streitkräften einen Vorteil zu verschaffen und dabei auch militärisch sensible Informationen verraten. 

Sein Verrat sei geeignet gewesen, die deutsche Unterstützung für die Ukraine zu konterkarieren, denn die Systeme, die er betreut habe, seien auch an die Ukraine geliefert worden. „Darum ging es ihm auch“, so die Bundesanwaltschaft. Dabei habe der Soldat gewusst, dass der Verrat an einen militärischen Aggressor Menschenleben gefährde. 

Verteidiger Marvin Schroth stellte keinen konkreten Strafantrag. Sein Mandant habe in vier Tagen alles in Schutt und Asche gelegt, was er zuvor in Jahren aufgebaut habe. „Vier Tage des Verrats, an denen er rote Linien überschritten hat. Vier Tage des völligen Versagens.“

Angeklagter bedauert Tat

In einer fordernden beruflichen Zeit habe sich der Medienkonsum des Offiziers allmählich auf Telegram und Tiktok verlagert. Dort sei er Fake-News und aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten aufgesessen. So habe Vize-Kanzler Robert Habeck (Grüne) einen Tag vor dem Überfall auf die Ukraine davor gewarnt, dass sehr viele Menschen sterben werden. Bei dem Angeklagten sei aber genau das Gegenteil von dem angekommen, was Habeck gesagt habe. Die Strafforderung von dreieinhalb Jahren halte er aber für deutlich überzogen. 

Der Angeklagte sagte in seinem Schlusswort, das letzte Jahr sei für ihn ein Albtraum gewesen, den er gerne löschen würde. „Es ist der größte Bockmist, den ich in meinem Leben gebaut habe.“ Was der Satz „Angst essen Seele auf“ bedeutet, habe er am eigenen Leib erfahren müssen. „Ich hätte viel früher zum Arzt müssen.“ Eine Depression durch chronische Überarbeitung habe sein rationales Denken beeinträchtigt. Das Gericht will das Urteil am 27. Mai verkünden. 

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Erstellt:
14. Mai 2024, 15:02 Uhr

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