Förderung

E-Auto-Prämie: Was sind 80.000 Euro „zu versteuerndes Einkommen“ (zvE)?

Haushalte mit maximal 80.000 Euro Einnahmen freuen sich auf die neue E-Auto-Prämie. Aber was genau ist dieses „zu versteuernde Einkommen“ (zvE) und wo finde ich es?

Finanzamt Stuttgart.

© Bernd Weißbrod/dpa

Finanzamt Stuttgart.

Von Michael Maier

Die geplante E-Auto-Prämie der Bundesregierung für 2026/2027 soll einkommensabhängig sein und an eine wichtige Kennzahl anknüpfen: das „zu versteuernde Einkommen“ (zvE). Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff und warum ist er für die Förderung relevant?

80.000 Euro zvE für die E-Auto-Prämie

Die neue E-Auto-Prämie soll Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 80.000 Euro unterstützen. Diese Grenze wurde gewählt, weil sie ungefähr dem Median-Einkommen privater Neuwagenkäufer entspricht - etwa die Hälfte der Haushalte, die einen Neuwagen kaufen, sollen von der Förderung profitieren können. Pro Kind soll die Einkommensgrenze um 5.000 Euro steigen.

Was ist das „zu versteuernde Einkommen“? (zvE)

Das „zu versteuernde Einkommen“ ist ein steuerrechtlicher Fachbegriff aus § 2 Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) und nicht etwa gleichbedeutend mit dem Brutto- oder Nettoeinkommen. Es ist die Bemessungsgrundlage, auf der die Einkommensteuer berechnet wird.

Im Gesetz wird es definiert als: „Das Einkommen, vermindert um die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 und um die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge.“

Wie wird das zvE ermittelt?

Das zvE wird in mehreren Schritten berechnet:

  • Ermittlung der Einkünfte aus allen sieben Einkunftsarten (wie nichtselbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen)
  • Summe der Einkünfte (Addition aller positiven Einkünfte nach Verlustverrechnung)
  • Gesamtbetrag der Einkünfte (Summe der Einkünfte minus Entlastungsbeträge wie Altersentlastungsbetrag)
  • Einkommen (Gesamtbetrag der Einkünfte minus Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc.)
  • Zu versteuerndes Einkommen (Einkommen minus Kinderfreibeträge und sonstige Freibeträge)

Das zvE ist also deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen, da zahlreiche Abzüge berücksichtigt werden.

Wo finde ich mein zvE?

Die gute Nachricht: Das zu versteuernde Einkommen wird auf jedem Einkommensteuerbescheid als eigene Kennzahl ausgewiesen. Diese Zahl wird voraussichtlich für die Antragstellung der E-Auto-Prämie maßgeblich sein.

Was bedeutet „Haushalts-zvE“?

Bei der E-Auto-Prämie ist vom „zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen“ die Rede. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften enthält der Steuerbescheid bereits ein gemeinsames zvE.

Wie genau der Haushaltsbegriff bei unverheirateten Paaren definiert wird und welcher Steuerbescheid für die Förderung maßgeblich sein wird, dürfte erst die endgültige Förderrichtlinie klären.

Rechenbeispiel für zu versteuerndes Einkommen (zvE)

  • Summe der Einkünfte = Brutto = 90.000 €
  • Werbungskosten: 2.460 € → Gesamtbetrag der Einkünfte = 87.540 €
  • Sonderausgabenpauschale: 72 €
  • Vorsorgeaufwendungen: 5.000 €
  • außergewöhnliche Belastungen: 2.500 € → Einkommen = 79.968 €
  • Kinderfreibeträge: 19.512 € →
  • zvE = 60.456 €
  • Quelle: vermögenswirksame-leistungen.de

E-Auto-Förderung und zvE

Für die ab 2026 geplante E-Auto-Prämie wird vermutlich der letzte vorliegende Einkommensteuerbescheid herangezogen. Bei der Antragstellung (voraussichtlich ab Mai 2026) müssten Interessenten wahrscheinlich:

  • Den letzten Einkommensteuerbescheid bereithalten
  • Die dort ausgewiesene Kennzahl „zu versteuerndes Einkommen“ in das Antragsportal eintragen
  • Bei Überschreitung der 80.000-Euro-Grenze (ggf. erhöht um Kinderfreibeträge) keine Förderung möglich
  • Da das zvE deutlich unter dem Bruttoeinkommen liegt, könnten auch Haushalte mit höheren Bruttoeinkommen noch unter die Fördergrenze fallen.

Die genauen Details zur Umsetzung werden allerdings erst mit Veröffentlichung der endgültigen Förderrichtlinie feststehen.

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Erstellt:
16. Januar 2026, 11:04 Uhr
Aktualisiert:
16. Januar 2026, 13:19 Uhr

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