Flugausfälle

Easyjet-Streik: Das müssen Reisende wissen

Streik-Chaos bei Easyjet: Mitten in der Hauptreisezeit legt das spanische Kabinenpersonal vom 25. bis 27. Juni die Arbeit nieder – 33 Ziele betroffen.

Easyjet-Maschine in Berlin.

© Patrick Pleul/dpa

Easyjet-Maschine in Berlin.

Von Michael Maier

Die spanische Gewerkschaft USO hat einen dreitägigen Streik des Kabinenpersonals von Easyjet angekündigt. Vom 25. bis 27. Juni 2025 müssen Reisende mit erheblichen Einschränkungen im Flugverkehr rechnen. Betroffen sind die Flughäfen Barcelona, Alicante, Málaga und Palma de Mallorca.

Auswirkungen könnte es aber auch weit darüber hinaus geben, etwa am Euro-Airport Basel-Mulhouse, in Straßburg, Zürich oder Berlin.

Hintergrund des Streiks sind deutliche Gehaltsunterschiede zwischen spanischen und anderen europäischen Easyjet-Mitarbeitern. Nach Angaben der Gewerkschaft verdienen Flugbegleiter in anderen Ländern teilweise bis zu dreimal so viel wie ihre spanischen Kollegen. Die Gewerkschaft fordert eine Angleichung der Arbeitsbedingungen und Gehälter an europäische Standards.

650 Crew-Mitglieder streiken bei Easyjet

Über 650 Crewmitglieder werden sich voraussichtlich an den Streikmaßnahmen beteiligen. Easyjet versucht zwar, den regulären Flugbetrieb aufrechtzuerhalten, dennoch drohen Verspätungen, Umbuchungen und Flugausfälle. Die Airline plant, Flugzeuge und Crews von anderen Standorten nach Spanien zu verlegen oder auf Partner-Airlines zurückzugreifen.

Reisende sollten regelmäßig den Flugstatus überprüfen, Push-Benachrichtigungen der Airline aktivieren, frühzeitig zum Flughafen kommen und ihre Reiseversicherung prüfen. Die Gewerkschaft nennt bis zu 33 Ziele, die vom Easyjet-Streik in Spanien betroffen sein können.

Easyjet-Streik vom 25. bis 27. Juni

  • Amsterdam
  • Athen
  • Euro-Airport Basel-Mulhouse
  • Belfast City
  • Belfast International
  • Berlin
  • Birmingham
  • Bordeaux
  • Bristol
  • Edinburgh
  • Genf
  • Glasgow
  • Leeds
  • Lille
  • Lissabon
  • Liverpool
  • London Gatwick
  • London Luton
  • London Southend
  • Lyon
  • Mailand-Malpensa
  • Manchester
  • Montpellier
  • Nantes
  • Neapel
  • Newcastle
  • Nizza
  • Palermo
  • Paris-Charles de Gaulle
  • Porto
  • Prag
  • Southampton
  • Straßburg/Strasbourg
  • Toulouse
  • Zürich

Bei Verspätungen über drei Stunden oder Flugausfällen haben Passagiere Anspruch auf Entschädigungszahlungen zwischen 250 und 600 Euro, je nach Flugstrecke. Nach zwei Stunden Wartezeit stehen Reisenden außerdem Verpflegung und Getränke zu.

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Erstellt:
25. Juni 2025, 11:08 Uhr

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