Großraum Stuttgart
Eiliger Salami-Rückruf wegen Bakterien
Mehrere Supermärkte in Süddeutschland rufen beliebte Wurst zurück. Gesundheitsrisiko durch schwere Durchfallerkrankungen – auf keinen Fall essen.
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Nicht jede Salami aus dem Handel ist unbedenklich – auch Hofläden und Bäcker sind betroffen.
Von Michael Maier
Achtung Wurstliebhaber: Ein Hersteller hat einen dringenden Rückruf für eine beliebte Salami-Sorte gestartet. In dem weit verbreiteten Produkt wurden Shigatoxin bildende Escherichia-coli-Bakterien (STEC) nachgewiesen, die schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben können.
Die betroffene Wurst wurde in verschiedenen Supermärkten und Lebensmittelgeschäften in Baden-Württemberg vertrieben.
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Salami-Rückruf – diese Wurst ist betroffen
- Marke: Bock
- Inhalt: 100 Gramm
- Identitätskennzeichen: BW EV 01707 EG
- Chargennummern: CN5304 und CN5311
Salami-Rückruf im Raum Stuttgart – Mindesthaltbarkeitsdaten
- 25. 11. 2025
- 26. 11. 2025
- 27. 11. 2025
- 28. 11. 2025
- 01. 12. 2025
- 02. 12. 2025
- 03. 12. 2025
- 04. 12. 2025
- 05. 12. 2025
- 09. 12. 2025
- 10. 12. 2025
Die betroffene Salami wurde hauptsächlich in Baden-Württemberg verkauft, insbesondere im Großraum Stuttgart. Außer in Edeka- und Rewe-Märkten wurde das Produkt auch in Hof- und Dorfläden sowie in Bäckereien angeboten.
Durchfall, Bauchkrämpfe und Nierenversagen durch Salami
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt ausdrücklich vor dem Verzehr der belasteten Salami. STEC-Bakterien können schwere Durchfallerkrankungen verursachen, die mit starken Bauchkrämpfen und teilweise blutigem Durchfall einhergehen können.
Als besonders gefährliche Komplikation gilt das hämolytisch-urämische Syndrom (HUS), das zu Schädigungen an Blutkörperchen, Blutgefäßen und Nieren führen und im schlimmsten Fall sogar Nierenversagen verursachen kann. Vom Verzehr bis zum Ausbruch der Symptome vergehen in der Regel drei bis vier Tage.
Ehec-Salami nicht verzehren!
Der Hersteller Franz Bock GmbH bittet alle Kunden, die betroffene Ware nicht zu konsumieren und in die jeweilige Verkaufsstelle zurückzubringen. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.
In letzter Zeit häufen sich Rückrufe von Lebensmitteln. Erst kürzlich kam es bereits zu mehreren bundesweiten Salami-Rückrufen, und auch eine Wurstware in zwei Bundesländern musste wegen Salmonellen zurückgerufen werden.
