Ein Samurai-Schwert und jede Menge Drogen

42-Jähriger muss sich vor dem Landgericht verantworten

Von Bernd S. Winckler SCHORNDORF. Wieder hat die Stuttgarter Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Rauschgiftdelikte einen mutmaßlichen Drogenhändler am Wickel. Der 42-jährige Mann, der jetzt vor dem Landgericht angeklagt ist, soll im Frühjahr dieses Jahres in seiner Schorndorfer Wohnung kiloweise verschiedene Drogen und dazu große Mengen verschreibungspflichtige Arzneimittel zum Verkauf gelagert und Abhängigen angeboten haben. Für die Rauschgiftfahnder der Polizei war es am Nachmittag des 5. April dieses Jahres ein Glückstreffer. Nicht nur, dass man durch einen Tipp aus der Szene bei dem 42-Jährigen in Sachen Drogen und Drogenbestecke sowie Utensilien zur Verpackung nebst einer Präzisionsfeinwaage fündig wurde, sondern man fand bei ihm auch eine sogenannte Schuldnerliste von namentlich aufgeführten Konsumenten. Dazu stellte die Polizei anlässlich der Schorndorfer Wohnungsdurchsuchung noch ein sogenanntes Samurai-Schwert sicher, dessen lange gebogene Klinge scharf geschliffen war. Waffen sollten dazu dienen, Drogengeschäfte abzusichern Die Staatsanwältin, die am gestrigen ersten Verhandlungstag vor der 18. Großen Strafkammer am Stuttgarter Landgericht die Anklage vertritt, geht davon aus, dass der Beschuldigte das Schwert zur Absicherung seiner Drogengeschäfte besaß, zumal die Waffe griffbereit im Flur seiner Wohnung stand. Daneben dann noch 24 gefüllte Dosen mit Pfefferspray: Strafrechtlich ergibt dies dann den Vorwurf des Rauschgifthandels mit Waffen sowie des Handels mit rezeptpflichtigen Arzneien. Immerhin fanden die Beamten neben rund zweieinhalb Kilogramm Marihuana und Amphetaminen auch noch Cannabis-Samen sowie 422 Stück der verschreibungspflichtigen Substanzen und stellten dies sicher. Der gelernte Außenhandelskaufmann soll die Drogen fachgerecht teils in seinem Kühlschrank, teils aber auch in seinem Schlafzimmerschrank aufbewahrt haben sowie teilweise auch in bereits verkaufsfertig verpackte Portionen in Tüten. Mit der Sicherstellung der Schuldnerlisten konnte die Polizei auch gezielt Konsumenten ausfindig machen, darunter auch noch einen seit Längerem gesuchten Rauschgiftkurier. Heiße Ware wohl über das sogenannte Darknet beschafft Die heiße Ware soll der Angeklagte laut der Anklageschrift im Internet über das sogenannte Darknet bezogen haben. Er selbst will zu den Vorwürfen des Drogenhandels und der Waffenvergehen im Laufe seines Verfahrens vor den Stuttgarter Richtern Stellung beziehen. Um festzustellen, ob der 42-Jährige selbst hochgradig rauschgiftabhängig und daher strafrechtlich nur beschränkt schuldfähig ist, hat die Stuttgarter Strafkammer eine psychiatrische Gutachterin hinzugezogen. Der Angeklagte gibt an, zuletzt arbeitslos gewesen zu sein. In den Jahren davor jedoch habe er als stellvertretender Abteilungsleiter eines Fellbacher Logistikunternehmens gearbeitet, ehe er im Jahre 2011 in die Schweiz umzog und dort bei einem Inkassounternehmen tätig war. Alle Tätigkeiten waren allerdings immer nur kurzfristig, weshalb ihn die Richter fragten, ob er nicht eine längere Tätigkeit ausgeübt hätte. Es sei alles „sehr stressig gewesen“, erklärte der Beschuldigte auf diese Frage. Der Prozess ist aufgrund des Geständnisses des Angeklagten nur auf zwei Verhandlungstage angesetzt. Am 14. August soll das Urteil gefällt werden.

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Erstellt:
10. August 2018, 06:00 Uhr

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