Einbrecher zu Haftstrafe verurteilt

Der 19-Jährige soll im Januar aus einem Wohnhaus in Weissach im Tal Geld und Bankkarten gestohlen haben

Von Liviana Jansen

WAIBLINGEN. Der junge Mann leugnet. Und hält auch bis zum Ende daran fest: Er sei es nicht gewesen. Er könne sich nicht erklären, wie das Diebesgut unter seiner Matratze gelandet ist, und habe auch nicht mit der gestohlenen Kreditkarte eine Playstation bestellt. Doch die Indizien und seine Vorstrafen sprechen gegen den 19-Jährigen. Am Ende wird er zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Strafe könnte sich noch erhöhen, denn zwei Verfahren gegen ihn laufen noch.

Es ist mal wieder ein Lehrstück, wie es laufen kann, wenn das Leben es nicht gut mit einem meint: 1999 in Ungarn geboren, wächst Milan B. (Name geändert, Anmerkung der Redaktion) in Deutschland auf. In der Familie gibt es Probleme. Kurz nach der Einschulung folgt der erste Schulwechsel – Schwierigkeiten mit den Lehrern. Zweieinhalb Jahre verbringt der Junge im Heim, auch dort gibt es Konflikte, mit den Erziehern. Er kehrt zu seinen Eltern zurück, verliert sich in Drogen und Alkohol, zieht mit 14 Jahren schließlich aus und gründet eine Wohngemeinschaft mit seinem besten Freund und dessen Freundin. „Das waren die falschen Freunde“, sagt der junge Mann heute. Doch damals wusste er es nicht besser, drehte mit ihnen Dinger, landete zum ersten Mal im Knast. Sechs Vorstrafen hat er mit seinen 19 Jahren inzwischen gesammelt, darunter Diebstahl, Einbruch, gefährliche Körperverletzung. Zwei Verfahren sind noch in der Schwebe und könnten mit weiteren Haftstrafen enden.

Vor dem Waiblinger Amtsgericht muss er sich nun verantworten, weil er im Januar in ein Wohnhaus in Weissach im Tal eingebrochen sein soll. Dort soll er eine Geldbörse mit diversen Bankkarten sowie eine weitere Tasche mit etwa 600 Euro in bar gestohlen haben. Bei 15 weiteren Häusern soll er es versucht haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, mit einer gestohlenen Kreditkarte eine Playstation bestellt zu haben.

Diebesgut unter

Matratze versteckt

Eigentlich sei es nach seiner Haftentlassung Anfang 2017 ganz gut gelaufen, sagt Milan B. aus. Er habe eine Freundin gefunden, es sei bergauf gegangen. Doch dann kamen die ersten Beziehungsprobleme, er verfiel wieder den Drogen – Ecstasy, Gras, LSD. Die Freundin wurde schwanger. Inzwischen ist die Tochter auf der Welt, das Paar getrennt. Doch damals versuchten sie es noch zusammen, flogen aus mehreren Wohnungen, bevor sie in Weissach im Tal unterkamen. Der Kontakt kam über die Mutter der jungen Frau zustande, die Wohnung gehörte einer Freundin. Allerdings nicht ihr allein, wie sich später herausstellte. Der Ehemann tauchte auf – erstaunt über die neuen Bewohner, hatte er doch seine Zustimmung nicht gegeben – und forderte das Paar auf, die Wohnung zu räumen. Doch der Angeklagte habe sich stur gestellt, sagt der Mann aus. Schließlich aber habe man sich geeinigt.

In der Wohnung allerdings wartete eine Überraschung: Er fand sie nicht nur in „katastrophalem Zustand“ vor, sondern auch das Diebesgut, das unter der Matratze versteckt war. Er verständigte die Polizei. Die stellte im Kellerraum der Wohnung außerdem einen Schraubenzieher sicher, der zumindest in zwei Fällen (darunter der geglückte Einbruch) als Tatwerkzeug benutzt worden war. Das ergab die Spurensicherung. Die anderen 14 Fälle konnten nicht damit in Verbindung gebracht werden. Fingerabdrücke wurden auch nicht gefunden. Diese 14 Anklagepunkte werden daher eingestellt, die anderen Vorwürfe bleiben bestehen.

Trotz der Indizienlage streitet der Angeklagte vor Gericht alles ab, beharrt: Er habe das nicht getan. Er sei seit seiner frühen Kindheit kriminell, argumentiert er und wirkt dabei fast ein wenig stolz. Ganz sicher sei er nicht so dilettantisch, das Gestohlene in seiner Wohnung liegen zu lassen und per Kreditkarte auf seinen eigenen Namen zu bestellen. Und wenn er in ein Haus wolle, dann komme er auch hinein – versuchten Einbruch gebe es bei ihm nicht. „Man sammelt ja Erfahrungen.“

Verteidiger fordert

Freispruch

Darauf stellt auch der Verteidiger in seinem Plädoyer ab: Natürlich sei sein Mandant in der Vergangenheit kriminell gewesen, aber er habe seine Taten stets zugegeben. Genauso gut wie Milan B., führt er aus, könne einer seiner Bekannten oder jemand aus der Familie die Taten begangen haben. Er fordert daher Freispruch. Dem gegenüber steht die Forderung der Staatsanwältin: eine Haftstrafe nach Jugendstrafrecht. Am Ende sehen der Richter Luippold und seine Schöffen eine „erdrückende Indizienlage“. Ein Jahr und drei Monate Jugendstrafe lautet das Urteil.

Anhaltspunkte für eine Art Komplott gegen den Angeklagten gebe es nicht, so Luippold. Der junge Mann muss ins Gefängnis, wegen seines Vorstrafenregisters und der schlechten Prognose wird die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Zum Artikel

Erstellt:
13. September 2018, 06:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Lesen Sie jetzt!

Stadt & Kreis

Das Bildhafte der Kinderkreuzwege spricht Kinder im Herzen an

Viele Kirchengemeinden im Raum Backnang organisieren Kinderkreuzwege und versuchen so, die Leidensgeschichte Jesu auf kindgerechte Art und Weise zu vermitteln. Der Schwerpunkt der Verkündigung liegt dabei nicht auf der grausamen Passion, sondern auf der frohen Osterbotschaft.

Maria Török ist eine von über 100 Pflegekräften im Staigacker. Sie kümmert sich liebevoll und gern um die Bewohner. Foto: Alexander Becher
Top

Stadt & Kreis

Personalnotstand setzt Pflegeheimen im Raum Backnang zu

Weil offene Stellen nur schwer besetzt werden können oder Pflegekräfte krankheitsbedingt ausfallen, kommt es in Pflegeeinrichtungen immer wieder zu Personalengpässen. Trotzdem muss die Versorgung weiterlaufen. Heime greifen deshalb auf Zeitarbeitsfirmen oder Springer zurück.

Stadt & Kreis

Osterräuchern des Angelsportvereins Althütte

Forellen im Rauch: Seit 30 Jahren räuchert Ralf Wurst die unterschiedlichsten Fische. Beim Osterräuchern des Angelsportvereins Althütte sind es jedes Jahr einige Hundert Forellen. Wie es der 49-jährige Vereinsvorsitzende macht, erläutert er Schritt für Schritt.