Eine ethische Prüfung

Der Bundestag diskutiert, ob die Kassen Tests auf Trisomie 21 zahlen sollen

Ethik - Die Frage, ob der Bluttest zurBestimmung von Trisomie 21 für Schwangere als Kassenleistung zugelassen werden soll, löst eine kontroverse Debatte aus.

Berlin In der rasenden Hektik ihrer tagespolitischen Anforderungen haben die Parlamentarier des Deutschen Bundestags sehr selten die Gelegenheit, sich Zeit zu einer wirklich grundsätzlichen Besinnung zu nehmen. Am heutigen Donnerstag tun sie aber genau das. In einer zweistündigen Aussprache, die ausdrücklich als „Orientierungsdebatte“ gemeint ist, sprechen die Abgeordneten ohne Fraktionszwang und auch ohne Beschlussfassung über ein heikles Thema, das prinzipielle Fragen des Menschenbildes und der künftigen gesellschaftlichen Entwicklung aufwirft: Wie weit wollen wir bei vorgeburtlicher Diagnostik gehen?

Ausgangspunkt ist eine Entscheidung die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, spätestens im Herbst treffen wird: Soll ein Bluttest als reguläre Kassenleistung übernommen werden, mit dem Schwangere recht zuverlässig und risikolos abklären können, ob bei ihrem Kind Trisomie 21, also das sogenannte Downsyndrom, vorliegt?

Diesen Test gibt es schon seit 2012, aber als Selbstzahlerleistung. Die Kosten liegen je nach Variante mindestens bei 130 Euro, können aber auch deutlich höher sein. Tatsächlich nutzen schon mehr als die Hälfte aller Schwangeren diesen Test.

Er ist wesentlich ungefährlicher als die Alternative eines Fruchtwassertests, der in einer bestimmten Anzahl von Fällen – die Angaben schwanken zwischen 0,5 und 2 Prozent – zu Fehlgeburten führt. Kritiker des Bluttests fürchten eine Zunahme der Abtreibungen. Studien zufolge entscheiden sich nur zehn Prozent der Schwangeren bewusst für ein Kind mit Trisomie 21. Einem Beschluss kann der GBA nicht aus dem Weg gehen, denn ein Hersteller hat die Zulassung als Kassenleistung beantragt. Es muss entschieden werden.

Wie schwierig die Problematik gerade aus ethischer Sicht ist, zeigt schon die Tatsache, dass die beiden großen christlichen Kirchen zu ganz unterschiedlichen Positionen gelangen. Die evangelische Kirche plädiert dafür, „nicht-invasive Pränataldiagnostik“, also Bluttests, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, verbunden mit einer umfassenden ethischen und psychosozialen Beratung. So solle Frauen geholfen werden, „eine eigenständige, abgewogene Entscheidung treffen zu können, unabhängig von finanziellen Erwägungen oder medizinischen Risiken“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die katholische Kirche sieht das anders. Prälat Karl Jüsten, der Leiter des Katholischen Büros der Bischofskonferenz in Berlin hat gegenüber unserer Zeitung an die Abgeordneten des Bundestages appelliert, „keine Beschlüsse zu fassen, die im Resultat dazu geeignet sind, die Zahl der Abtreibungen zu erhöhen“. Alle Tests zur Feststellung von Trisomie 21 zielten darauf ab, eine Behinderung festzustellen, so Jüsten. Damit werde immer die Frage aufgeworfen, ob ein Kind mit Behinderung eine Lebenschance erhält. „Die Kirche unterscheidet niemals zwischen lebenswert und nicht lebenswert.“ Da es „ganz eindeutig um keine Heilbehandlung“ gehe, lehne die katholische Kirche „die Übernahme als Kassenleistung ab“.

Dass der Bundestag nun eine Orientierungsdebatte führt, geht auf ein Schreiben des GBA-Chefs Josef Hecken an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses zurück. Er schreibt, dass „in absehbarer Zeit weitere molekulargenetische Testverfahren zur Verfügung stehen“. Es sei deshalb „zwingend notwendig, eine parlamentarische Diskussion und Willensbildung zu der Fragestellung herbeizuführen“.

Die Abgeordneten tun sich bei der Frage äußerst schwer. Wie zu hören war, ist es diesmal anders etwa als bei der Grundsatzdebatte zur Sterbehilfe, schwierig gewesen, Redner mit einer festen Position zu finden. Allerdings scheinen sich im konkreten Fall viele der Argumentation von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) anzuschließen, der für die Übernahme durch die Kassen ist.

Wenige Abgeordnete haben sich ablehnend geäußert. Dazu zählt die behindertenpolitische Sprecherin der grünen Fraktion, Corinna Rüffer. Sie lehne die Übernahme in den Leistungskatalog ab, er diene „der Selektion, denn er sendet eine deutliche Botschaft: Es sei sinnvoll, noch einmal genau darüber nachzudenken, ob man wirklich ein Kind mit Downsyndrom bekommen möchte“. Der Bundestag wird keinen Beschluss fassen. Den muss der GBA treffen. Seine Entschlussempfehlung lautet, den Bluttest für die Gruppe der Risikoschwangerschaften als Kassenleistung zu übernehmen.

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Erstellt:
11. April 2019, 03:14 Uhr

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