Einreise aus Gebieten mit Mutationen nur mit negativem Test

dpa/lsw Stuttgart. Nach den Verschärfungen der Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten im Ausland durch die Bundesregierung hat auch Baden-Württemberg seine entsprechende Corona-Verordnung überarbeitet. Am Montag (18. Januar) gelten die neuen Regelungen, wie das Sozialministerium am Sonntagabend mitteilte.

Wer aus einem Gebiet zurückkehrt, in dem ansteckendere Virus-Varianten kursieren, muss ein negatives Corona-Testergebnis bei der Einreise mitführen. Es gilt eine Quarantänepflicht. Die Verkürzung der Quarantänedauer mit einem weiteren Test ist nicht möglich. Die Einreise muss elektronisch angemeldet werden. Als sogenannte Virusvariantengebiete gelten derzeit Südafrika, Großbritannien, Irland und Nordirland - und ab Dienstag auch Brasilien.

Wer aus einem Hochinzidenzgebiet einreist, muss die Einreise ebenfalls elektronisch anmelden und einen Negativtest mitführen. Ausnahmen von der Testpflicht gibt es in wenigen Fällen. Es gilt ebenfalls eine Quarantänepflicht. Aktuell gebe es noch keine solchen Hochinzidenzgebiete im Ausland, hieß es.

Wer aus einem regulären Risikogebiet einreist, kann den Test auch nachholen - bis spätestens 48 Stunden nach der Einreise muss das Ergebnis da sein. Von der Testpflicht ausgenommen sind etwa Durchreisende, Grenzpendler und Grenzgänger oder Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren. Fast alle Staaten gelten derzeit als Risikogebiet

Generell gilt: Der Nachweis über den Negativtest muss zehn Tage lang aufgehoben und auf Anforderung der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Tagesaktuelle Informationen zur Einstufung von Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten gibt es auf der Seite des Robert Koch-Instituts.

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Erstellt:
17. Januar 2021, 21:47 Uhr

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