Eisenmann bittet Datenschutzbeauftragten um Hilfe

dpa/lsw Stuttgart. Das umstrittene AfD-Meldeportal für Vorfälle an Schulen verstößt laut Kultusministerin gegen den Datenschutz. Der Landesbeauftragte kann ihr aber nicht weiterhelfen. Anderswo wurde so ein Portal zwar verboten - im Südwesten gibt es aber einen kleinen Unterschied.

Susanne Eisenmann (CDU), Ministerin für Kultus, Jugend und Sport von Baden-Württemberg, während ihrer Rede. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Susanne Eisenmann (CDU), Ministerin für Kultus, Jugend und Sport von Baden-Württemberg, während ihrer Rede. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hat bei der umstrittenen AfD-Meldeplattform für Vorfälle an Schulen datenschutzrechtliche Bedenken. In einem Brief bat sie den Landesdatenschutzbeauftragten Stefan Brink um eine Einschätzung, wie die „Schwäbische Zeitung“ am Montag berichtete. Der teilte mit: „Das fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich“.

Auf der Plattform „Faire Schule“ können Schüler, Lehrer und Eltern „Vorfälle“ an Schulen melden. Dabei kann man zwischen Rubriken wie „politische Beeinflussung“ und „Neutralität“, aber auch „Gewalt an der Schule“ und „Mobbing“ wählen. Die AfD-Fraktion hatte die Seite vergangene Woche freigeschaltet.

Eisenmann schrieb, die Plattform lade dazu ein, Lehrer wegen des Verdachts der politischen Beeinflussung von Schülern mit Namen zu melden, schrieb Eisenmann. Personenbezogene Daten, aus denen eine politische Meinung hervorgeht, dürften laut Datenschutzgrundverordnung aber nur bei einem erheblichen öffentlichen Interesse erhoben werden. Ein solches Interesse sehe sie hier nicht. Sollte die Plattform wie von ihr vermutet gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen, wünsche sie sich von Brink Hinweise, welche Möglichkeiten es gibt, gegen das Portal vorzugehen.

Brink sagte, bei den von der AfD erhobenen Informationen handele es sich um besonders sensible Daten, vor allem weil Kinder und Jugendliche betroffen seien. Da die AfD-Fraktion die Plattform betreibe, falle die Bewertung aber in die Zuständigkeit des Landtags.

Der AfD-Bildungsexperte Rainer Balzer sagte, Fachleute hätten sich darum gekümmert, dass die entsprechenden Bestimmungen eingehalten werden. Er gehe davon aus, dass das auch gemacht worden sei. „Wir haben alles getan - auch aus den Erfahrungen der anderen Länder - dass gegen den Datenschutz nicht verstoßen wird“, sagte er. Seit Herbst 2018 hat die AfD schon in mehreren Bundesländern solche Portale online gestellt.

In Mecklenburg-Vorpommern hatte der dortige Landesdatenschutzbeauftragte im September ein entsprechendes Portal verboten. Auch vor diesem Hintergrund bitte sie ihn um seine datenschutzrechtliche Bewertung, schrieb Eisenmann an Brink. In dem Bundesland war das AfD-Portal aber von der Partei betrieben worden, nicht wie in Baden-Württemberg von der Fraktion. Der Datenschutzbeauftragte Brink sagte: „Das ist der entscheidende Unterschied, was meine Zuständigkeit angeht.“

Stattdessen müsse das Parlament sich im Rahmen seiner eigenen Datenschutzordnung damit befassen, sagte er. Die ist aber noch auf dem Stand von 2012 - also aus Zeiten, in denen es die seit 2018 geltende DSGVO noch gar nicht gab. Hat die baden-württembergische AfD-Fraktion also konkret aus dem Fall in Mecklenburg-Vorpommern ihre Lehren gezogen? „Da kann ich keinen Zusammenhang erkennen“, sagte Balzer.

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Erstellt:
19. November 2019, 17:08 Uhr

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