Inflationsprämie

Entlastungsprämie im Minijob: Gibt es 1.000 € steuerfrei?

1.000 € Bonus für alle – auch im Minijob? Rechtlich gibt es einen Gleichbehandlungsanspruch, und man kann sich die Prämie sogar mehrfach auszahlen lassen.

Auch in der Eisdiele kann es unter Umständen 1000 € Krisenbonus geben.

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Auch in der Eisdiele kann es unter Umständen 1000 € Krisenbonus geben.

Von mic/red

Die Nachricht sorgt für Aufsehen: Der Bundestag für 2026/2027 eine neue steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 € beschlossen. Doch während manche Vollzeitangestellte bereits kalkulieren und es bei Beamten große Fragezeichen gibt, fragen sich viele der rund 7 Millionen Minijobber in Deutschland: Gehen wir leer aus?

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Die kurze Antwort lautet: Leer geht man nicht unbedingt aus. Rechtlich gesehen sind Minijobber ganz normale Arbeitnehmer. Das bedeutet:

  • Gleichbehandlungsgrundsatz: Arbeitgeber dürfen Minijobber nicht ohne sachlichen Grund von Sonderzahlungen ausschließen, wenn sie diese der restlichen Belegschaft gewähren.
  • Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit: Der Bonus wird nicht auf die Verdienstgrenze (seit Januar 2026 bei 603 €) angerechnet. Er bleibt also komplett netto bei Ihnen, ohne dass der Minijob-Status gefährdet wird.

Entlastungsprämie gewährt der Arbeitgeber freiwillig

Obwohl das Gesetz alle Arbeitsverhältnisse erfasst, gibt es einen Haken: Die Zahlung ist freiwillig. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Chef das Portemonnaie öffnet.

In der Praxis zeigt sich ein zweigeteiltes Bild:

  • Tarifgebundene Unternehmen: Hier stehen die Chancen am besten. Einige Gewerkschaften verhandeln bereits über die Prämie, indem sie dem nächsten Tarifabschluss vorgreifen.
  • KMU und Kleinstbetriebe: In Branchen wie der Gastronomie oder dem Einzelhandel, in denen viele Minijobber arbeiten, ist die wirtschaftliche Lage oft angespannt. Viele Experten gehen davon aus, dass hier nur wenige Arbeitgeber die vollen 1.000 € – oder überhaupt einen Bonus – zahlen werden.

1000 € Entlastungsprämie auch für Minijobber

Man hat ein Recht auf die Prämie, sofern der Arbeitgeber sie auszahlt. Da die Frist für die Auszahlung laut aktuellem Beschluss bis zum 30. Juni 2027 verlängert wurde, haben Unternehmen zumindest zeitlichen Spielraum für die Finanzierung.

Nicht möglich ist es jedoch, ohnehin schon vereinbarte Gehaltsbestandteile wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld als Entlastungsprämie abzurechnen. Lediglich ein freiwilliges zusätzliches Urlaubsgeld dürfte steuerfrei ausbezahlt werden.

Mehrmals Entlastungsprämie bei unterschiedlichen Arbeitgebern

Einen Kniff gibt es allerdings: Man kann die Entlastungsprämie sowohl im Hauptjob als auch im Minijob bekommen. Das ist im Gesetz ausdrücklich so geregelt. Auch wenn man bis Juni 2027 mehrmals den Arbeitgeber wechselt, sind mehrere Entlastungsprämien möglich. Lediglich Unterbrechungen beim gleichen Arbeitgeber sind von diesem Vorteil nicht erfasst.

So war das auch beim letzten Krisenbonus („Scholz-Prämie“) im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 geregelt. Nicht wenige Arbeitnehmer haben mehrfach vom damaligen Rahmen von 3000 Euro Gebrauch gemacht. In der Zwischenzeit ist der Arbeitsmarkt aber deutlich schwieriger geworden. Ausgezahlt werden kann die Prämie übrigens voraussichtlich nicht vor Juli 2026 – der Bund scheint nicht mit einem schnellen Ende der Krise zu rechnen.

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Erstellt:
24. April 2026, 14:44 Uhr

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