Entscheidung erst im kommenden Jahr

Neubaugebiet Brühl VI in Erbstetten: Um alle Erschließungsoptionen offenzuhalten, wurde der Bebauungsplanbereich erweitert

Der Bebauungsplan „Brühl VI“ für das geplante Baugebiet in Erbstetten wird aufgestellt. Den Satzungsbeschluss dazu hat der Gemeinderat am Donnerstag einstimmig gefasst. Ursprünglich war geplant, das Neubaugebiet über das bestehende Wohngebiet zu erschließen. Um sich die Option offenzuhalten, über die Burgstaller Straße (K1906) anfahren zu können, wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans erweitert.

Für das neue Baugebiet Brühl VI am westlichen Ortsrand von Erbstetten steht eine Fläche von rund 2,5 Hektar zur Verfügung (rote Umrandung). Um sich die Möglichkeit offenzuhalten, dieses Gebiet auch von der Burgstaller Straße (K1906) aus über den bestehenden Feldweg erschließen zu können, wurde der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans auf rund 3,5 Hektar erweitert (gelbe Umrandung). Foto: F. Muhl

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Für das neue Baugebiet Brühl VI am westlichen Ortsrand von Erbstetten steht eine Fläche von rund 2,5 Hektar zur Verfügung (rote Umrandung). Um sich die Möglichkeit offenzuhalten, dieses Gebiet auch von der Burgstaller Straße (K1906) aus über den bestehenden Feldweg erschließen zu können, wurde der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans auf rund 3,5 Hektar erweitert (gelbe Umrandung). Foto: F. Muhl

Von Florian Muhl

BURGSTETTEN. „Es ist noch nichts entschieden.“ Dies deutlich klarzustellen, besonders an die rund 60 Zuschauer im Florian-Haus gerichtet, war Bürgermeisterin Irmtraud Wiedersatz sehr wichtig. Das gelte insbesondere für die Erschließung des neuen Baugebiets. In dieser Zeitung war vor einer Woche zu lesen, dass diese nun doch nicht, wie ursprünglich geplant, über die beiden bestehenden Straßen Im Brühl und Weirachstraße erfolgen soll, sondern eine Anbindung an die Burgstaller Straße (K1906) geplant ist. Doch diese Nachricht habe irritiert. Mit der entsprechenden Erweiterung des Geltungsbereichs habe die Verwaltung nur rasch auf die Initiative der betroffenen Anwohner und die Unterschriftensammlung reagiert, um auch die Möglichkeit der alternativen Erschließung zu schaffen. Beim Feldweg habe man so viel Raum berücksichtigt, dass nicht nur eine neue Straße, sondern auch ein begleitender Fahrradweg möglich sei. Und die Flächen bei der Burgstaller Straße würden es offenlassen, ob man eine Linksabbiegerspur in Richtung Baugebiet einplane oder einen Kreisverkehr. „Ob diese Anbindung dann kommen wird, ob sie gleich kommt oder später oder gar nicht, das ist noch völlig offen.“

Dasselbe gilt laut Wiedersatz auch für das Baugebiet selbst. Der Geltungsbereich sei nur die Außengrenze für das zu bebauende Areal. Was darin geschieht, wie viele Grundstücke es geben wird und welche Art der Bebauung, das entscheide allein der Gemeinderat. Der erste Entwurf sei nur ein Vorschlag des Planers gewesen (wir berichteten). Zum weiteren Vorgehen sagte die Bürgermeisterin: „Der Gemeinderat muss sich intern zunächst noch inhaltlich Gedanken machen. Wir möchten dieses Gebiet natürlich umweltverträglich und verkehrsarm und für die bereits dort wohnenden Anlieger so verträglich wie möglich gestalten.“ Danach würde die Verwaltung eine Bürgerversammlung einberufen, um vorzustellen, wie eine Erschließung aussehen könnte. Zudem werde das Gremium noch die Kriterien festlegen, „wer in den Genuss eines Bauplatzes kommen kann“. Zudem wolle Wiedersatz auch diejenigen in die Planung miteinbeziehen, die im Baugebiet tatsächlich dann bauen und wohnen wollen.

Heute, so die Vorsitzende in der Sitzung, gehe es ausschließlich um die Abgrenzung des Gebiets, weil diese bis Jahresende beschlossen sein müsse. Andernfalls könnte die Gemeinde nicht das beschleunigte Verfahren anwenden, das der Bund den Kommunen durch Änderung des Baugesetzbuches als Instrument zur kurzfristigen Behebung des aktuellen Wohnraummangels im Mai 2017 zur Verfügung gestellt hatte.

Im Rahmen der Bürgerfragestunde hatten sich drei Zuschauer gemeldet, die zwar nicht die Bebauung dieses Areals infrage stellten, jedoch die wohl geplante Ausdehnung des Baugebiets kritisierten. Zudem handele es sich um eine Kaltluftschneise. Fraglich sei bei der kompletten Bebauung, ob die gewünschte Luftzufuhr für den Ort noch gegeben sei. Zudem sei die topografische Lage problematisch und es würden landwirtschaftlich genutzte Flächen wegfallen. Unter anderem die beiden Gemeinderäte Klaus Schwaderer und Hans-Joachim Elzmann verteidigten den Standort Brühl VI. Andere im Flächennutzungsplan aufgeführte Flächen seien vielleicht eben beziehungsweise flach, aber für Landwirte und auch die Natur noch viel wertvoller.

Info
Gebiet Brühl VI in Zahlen

In der Ost-West-Richtung hat das Areal eine Ausdehnung von 190 Metern, in der Nord-Süd-Richtung sind es 220 Meter.

Der tiefste Punkt bei der alten Kläranlage hat eine Höhe von 267 Metern über NN, der höchste Punkt liegt bei 292 Metern. Der Höhenunterschied im Neubaugebiet liegt folglich bei 25 Metern, was einer Steigung von 12,5 Prozent entspricht.

Im ersten Entwurf vorgesehen sind 41 Bauplätze. Die Größen liegen zwischen 400 und 680 Quadratmetern, die durchschnittliche Größe ist 490 Quadratmeter.

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Erstellt:
16. November 2019, 06:00 Uhr

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