Entscheidung im Streit um Crailsheimer Amtsblatt erwartet

dpa/lsw Stuttgart. Im schwelenden Konflikt um das Crailsheimer Amtsblatt könnte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart heute eine Entscheidung treffen. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) bereits die Berichterstattung in Amtsblättern deutlich eingeschränkt hatte, will die Klägerin - die „Südwest Presse“ - nun noch erreichen, dass auch Kirchen- und Vereinsnachrichten nicht mehr im „Stadtblatt“ veröffentlicht werden dürfen.

Eine Außenansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart. Foto: Sebastian Gollnow/Archivbild

Eine Außenansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart. Foto: Sebastian Gollnow/Archivbild

Der BGH hatte im Dezember entschieden: Amtsblätter dürfen zwar amtliche Mitteilungen veröffentlichen und über Vorhaben der Kommunalverwaltung und des Gemeinderats unterrichten. Aber: „Unzulässig ist eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde; dieser Bereich ist originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates.“

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Erstellt:
29. Mai 2019, 03:12 Uhr

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