Erfundener Terroranschlag: Berufungsverfahren beginnt

dpa/lsw Mannheim. Ein Blogger, der einen Bericht über einen angeblichen Terroranschlag mit 136 Toten in Mannheim verbreitet, wird vom Amtsgericht zu einer Zahlung von 12 000 Euro verurteilt. Der Fall wird jetzt neu verhandelt.

Eine Figur der Justitia im Landgericht in Mannheim. Foto: picture alliance/dpa/Archivbild

Eine Figur der Justitia im Landgericht in Mannheim. Foto: picture alliance/dpa/Archivbild

Am Landgericht Mannheim beginnt heute die Berufungsverhandlung gegen einen Blogger, der einen Bericht über einen angeblichen Terroranschlag mit 136 Toten in Mannheim verbreitet hat. Er wehrt sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts vom Januar 2019. Der Betreiber des „Rheinneckarblogs“ hatte den Artikel im März 2018 publiziert. In dem Text war die Rede von 50 Angreifern, die für ein „Blutbad apokalyptischen Ausmaßes“ verantwortlich seien.

Der Betreiber des Blogs hatte damals argumentiert, dass er mit dem
Beitrag Aufmerksamkeit für mögliche Bedrohungslagen habe wecken wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte moniert, dass nicht jeder Leser habe erkennen können, dass es sich um einen frei erfundenen Text gehandelt habe. Der Bericht sei geeignet gewesen, den öffentlichen
Frieden zu stören.

Das Amtsgericht verhängte im Juli 2018 eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro. Dagegen erhob der Betreiber des Blogs Einspruch. Im Amtsgerichtsprozess wurde er dann im Jahr 2019 zu einer Zahlung von 12 000 Euro verurteilt. Der Verteidiger des Bloggers hatte Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft hatte für eine Zahlung von 13 000 Euro plädiert. Am ersten Verhandlungstag sind drei Zeugen geladen.

Zum Artikel

Erstellt:
19. Februar 2020, 02:05 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen